883/A XXVI. GP

Eingebracht am 12.06.2019
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ANTRAG

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG) geändert wird (EEffG-Novelle 2019)

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG) geändert wird (EEffG-Novelle 2019)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG), BGBl. I Nr. 72/2014, wird wie folgt geändert:

In § 27 Abs. 4 wird der Punkt am Ende der Ziffer 6 durch einen Strichpunkt ersetzt und nach Ziffer 6 folgende Ziffer 7 angefügt:

„7. für die Anrechnung von Effizienzmaßnahmen im Gewerbe- und Industriesektor:     
a) der Einbau von Öl-Brennwertgeräten in neu errichteten Anlagen gilt nicht als Effizienzmaßnahme;
b) der Austausch von alten Ölheizungen durch neue Öl-Brennwertgeräte ist ab 1. September 2019 nicht mehr als Energieeffizienzmaßnahme anrechenbar.“

Begründung

Die Steigerung der Energieeffizienz ist von zentraler Notwendigkeit zur Erfüllung der österreichischen Verpflichtungen im Rahmen der entsprechenden europäischen wie auch internationalen Vereinbarungen und Übereinkommen, beispielsweise des Klimavertrags von Paris. Der Einbau von neuen Öl-Brennwertgeräten und der Austausch von alten Ölheizungen gegen neue Öl-Brennwertgeräte ist im Wohnungssektor bereits nicht mehr als Effizienzmaßnahme anrechenbar. Zur Erreichung der vertraglich verpflichtenden Klimaziele  und des dadurch mittelfristig notwendigen Ausstieges aus fossiler Energie ist auch eine Änderung hinsichtlich der kontraproduktiven  Anrechnung von neuen Öl-Brennwertgeräten als Effizienzmaßnahme im Gewerbesektor angezeigt.

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.