884/A XXVI. GP

Eingebracht am 12.06.2019
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ANTRAG

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013) geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013), StF: BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 60/2018, wird wie folgt geändert:

 

1.    § 15 Abs. 4 lautet:

„Die Bundesregierung hat dem Nationalrat jährlich bis spätestens 30. April den von ihr beschlossenen Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes zusammen mit dem Strategiebericht und in jedem dritten Finanzjahr die langfristige Budgetprognose vorzulegen.“

 

2.    § 122 Abs. 11 lautet:

„§ 15 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2019 tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.“

Begründung

 

Mit dem Beschluss des Budgetbegleitgesetzes 2018 wurde der zweistufige Budgetprozess ausgehebelt. Dieser sieht in der ursprünglichen Fassung des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 vor, dass im Frühjahr die verbindliche mittelfristige Budgetplanung einschließlich der Festlegung von budgetpolitischen Zielen und Strategien erfolgt. Darauf aufbauend wird der Bundesvoranschlag für das folgende Finanzjahr samt den dazugehörenden Maßnahmen im Herbst beschlossen. Das war auch der Geist, von dem das neue Haushaltsrecht getragen war, das internationalen Beispielen folgend nach jahrelangen Beratungen einstimmig beschlossen wurde. Die Mehrheit der EU-Staaten mit mittelfristiger Haushaltsplanung hat ein vergleichbares Prozedere. Mit einer Verschiebung und Zusammenlegung im Herbst sind eine Reihe von Nachteilen verbunden:

 

1.    Der Prozess im Frühjahr hat derzeit Schwächen, allen voran ein eklatantes Strategiedefizit und die mangelhafte Selbstbindung der Regierung an die eigene verbindliche mittelfristige Planung. Diese Schwächen rechtfertigen jedoch keine Verlagerung der mittelfristigen Makro-Planung einschließlich der Ziel- und Strategiedebatte in den Herbst. Der Budgetprozess im Herbst wird durch die geplante Regelung überfrachtet, wodurch die saubere Trennung zwischen Planungs- und Umsetzungsphase im Budgetierungsprozess verloren geht. Ziel muss es daher sein, die Ziel- und Strategiedebatte im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung weiterhin von der detaillierten Mikro-Budgetdebatte im Herbst zu trennen und die genannten Schwächen zu beheben.

2.    Durch die Verschiebung der mittelfristigen Planung werden jene Mitwirkungsrechte des Parlaments in Budgetangelegenheiten entscheidend geschwächt, die mit dem neuen Haushaltsrecht geschaffen wurden. Die öffentlichen Debatten zum Bundesfinanzrahmen, die bisher an zwei Plenartagen stattfanden, wurden durch ein öffentliches Hearing im Budgetausschuss ergänzt. Beides soll nun auf Dauer entfallen. Zudem stehen wesentliche Informationen, etwa die detaillierte Schätzung der öffentlichen Abgaben und anderer Einnahmenkategorien, nicht mehr zur Verfügung. Dies trägt zur weiteren Intransparenz in Budgetangelegenheiten bei, obwohl die Schaffung von Transparenz ein wesentliches Ziel der Reform des Haushaltsrechts war, das sogar als Grundsatz in der Bundesverfassung verankert wurde. Ziel bei Einführung des neuen Haushaltsrechts war eine Stärkung der Rolle des Parlaments im Budgeterstellungsprozess. Die Verschiebung erweist sich daher insgesamt als demokratiepolitischer Rückschritt.

 

Die im Arbeitsprogramm der vorangegangenen österreichischen Bundesregierung vorgesehene externe Evaluierung des Haushaltsrechts durch internationale Organisationen (IWF, OECD) sowie durch das Institut für öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Prof. Dr. Iris Saliterer) war zum Zeitpunkt der regierungsseitig beschlossenen Änderung laut Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen abgeschlossen. Es wurden also mitten in einem Evaluierungsprozess unüberlegt und übereilt Änderungen vorgenommen, ohne die Ergebnisse dem Nationalrat vorgelegt zu haben. Die Kosten der externen Evaluierung betragen nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen rund 200.000 Euro.

 

Im Zuge dieser Evaluierung und nachgelagerten Besprechungen im Haushaltsrechtsbeirat sowie unter den Budgetsprechern des Nationalrats kam klar zum Ausdruck, dass eine strategische Budgetdebatte im Frühjahr nicht ausgespart werden soll. Bis zum Vorliegen einer adäquaten Alternative für den Budgetprozess – beispielsweise nach Vorbild des in der Evaluierung gelobten schwedischen Modells – soll daher die ursprüngliche Rechtslage wiederhergestellt werden.

 

 

 In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Budgetausschuss zuzuweisen.