896/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 12.06.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Josef Schellhorn, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Lehre für junge Asylwerbende ermöglichen
Im Sommer des Jahres 2018 wurde von Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck ein Erlass aufgehoben, der es bis dahin möglich machte, dass Asylwerbende, die jünger als 25 Jahre alt waren, eine Lehre in einem Mangelberuf beginnen durften. Durch die Rücknahme des gemeinhin als "Bartenstein-Erlass" bekannten Erlasses aus dem Jahr 2012 hat man damit vielen jungen Menschen die Chance genommen, eine berufliche Qualifikation zu erwerben. Der folgende Aufschrei und die Empörung waren groß - nicht nur von Seiten der Zivilgesellschaft und NGOs, sondern auch von Wirtschaftstreibenden aus unterschiedlichsten politischen Lagern.
Asylwerber_innen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich ohnehin nur in sehr eingeschränkter Form möglich. Derzeit ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen, dass Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, einer Beschäftigung nachgehen können, sofern eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde. Dieser Arbeitsmarktzugang ist aber auf den Bereich der Saison- und Erntearbeit begrenzt.
Durch die Abschaffung der Möglichkeit für Asylwerber_innen unter 25 Jahren, eine Lehrausbildung zu beginnen, sofern ein nachgewiesener Lehrlingsmangel besteht, wurde eine gut funktionierende Integrationsmaßnahme nicht nur aus integrationspolitischer, sondern auch aus arbeitsmarkpolitischer Sicht ad absurdum geführt.
NEOS wollen daher ein System ähnlich der in Deutschland gültigen "Drei Plus Zwei" Regelung einführen. Dort können asylwerbende Lehrlinge nämlich während ihrer Ausbildung nicht abgeschoben werden, und haben im Anschluss an die abgeschlossene Ausbildung das Recht noch zwei Jahre im erlernten Beruf zu arbeiten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister
für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert,
eine Regelung nach dem Vorbild der "Drei Plus Zwei" Regelung in
Deutschland für Asylwerbende einzuführen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.