902/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 12.06.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen
betreffend gemeinsame Erarbeitung eines eines Erneuerbaren Ausbaugesetzes
Der Klimawandel ist eine globale, generationenübergreifende Herausforderung, der sich kein Land und keine Gesellschaft entziehen kann. Die Hauptursache ist der vom Menschen verursachte unkontrollierte Ausstoß von CO2 in den letzten zwei Jahrhunderten. Aus diesem Grund hat sich die internationale Staatengemeinschaft im Zuge des Übereinkommens von Paris 2015 darauf geeinigt, Maßnahmen zu setzen, um Emissionen massiv einzuschränken und den globalen Temperaturanstieg auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Auch die Republik Österreich ist im Rahmen europäischer Vorgaben sowie eigener politischer Zielsetzungen dazu verpflichtet, deutliche Fortschritte zu erzielen und ihren Beitrag zum Pariser Klimaabkommen zu leisten.
Derzeit stammen rund drei Viertel des in Österreich erzeugten Stroms aus Wasser, Wind und Sonne. Um auf die angestrebten 100% zu kommen, müssen wir rund 27 Mrd kWh mehr sauberen Strom erzeugen als heute. Zusätzlich müssen Netze und Speichersysteme ausgebaut werden, um die hohe Versorgungssicherheit zu erhalten.
Seit 1. Juli 2014 sind die neuen EU Beihilfeleitlinien anzuwenden. "Die neuen Leitlinien bieten einen Rahmen für die Ausgestaltung effizienterer öffentlicher Förderungen, die schrittweise und pragmatisch Marktbedingungen widerspiegeln. Europa sollte seine ehrgeizigen Energie- und Klimaziele zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erreichen. Dies wird dazu beitragen, dass Energie für die europäischen Bürger und Unternehmen bezahlbarer wird," so der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquin Almunia.
Mit den neuen Beihilfeleitlinien setzt die EU einen wichtigen Schritt in Richtung Harmonisierung und Modernisierung des Ökostrom-Förderregimes. Abgestimmte Fördermaßnahmen sollten bei geringerem Kostenaufwand effizientere Ergebnisse liefern.
Österreich entspricht jedoch immer noch nicht den Anforderungen dieser Beihilfeleitlinien. Dabei ist ein neues, effizientes Fördersystem absolute Grundvoraussetzung, um unsere Klimaziele zu erreichen. Um unsere Energiewirtschaft auf stabile und nachhaltige Beine zu stellen, braucht es deshalb dringend und unverzüglich ein neues Erneuerbaren Ausbaugesetz.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert, bis spätestens Oktober 2019, nach Konsultationen mit dem Parlament, einen Entwurf für das Erneuerbaren Ausbaugesetz vorzulegen, der folgende Inhalte umfasst:
· Die Etablierung eines effizienten und technologiespezifischen Fördersystem gemäß den EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020
· Die verstärkte Öffnung des Regelenergiemarktes, wie etwa:
· Transparente Evaluierung und Berichterstattung der Ergebnisse über die Möglichkeit der Festschreibung niedrigerer Mindestleistungsmengen, um am Regelenergiemarkt, insbesondere am Sekundär- und auch Tertiärregelenergiemarkt teilnehmen zu können.
· Die Festlegung geringerer Inkrementschritte, um die Anzahl an Akteuren am Regelenergiemarkt zu steigern.
· Administrative Vergabe von Marktprämien und Investitionszuschüssen statt intransparenter Ausschreibungen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.