Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz (Rechnungshofgesetz 1948 - RHG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I
Das Bundes-Verfassungsgesetz - B-VG, BGBI. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 14/2019, wird wie folgt geändert:
1. In Art. 127 Abs. 5 wird die Wortfolge „innerhalb von 3 Monaten“ durch die Wortfolge „innerhalb von 6 Wochen“ ersetzt.
2. In Art. 127a Abs. 5 wird die Wortfolge „innerhalb von 3 Monaten“ durch die Wortfolge „innerhalb von 6 Wochen“ ersetzt.
Artikel II
Das Bundesgesetz über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz 1948 - RHG), BGBl. Nr. 144/1948, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2015, wird wie folgt geändert:
1. In § 5 wird die Wortfolge „innerhalb dreier Monate“ durch die Wortfolge „innerhalb von sechs Wochen“ ersetzt.
2. In § 15 Abs. 8 wird die Wortfolge „innerhalb dreier Monate“ durch die Wortfolge „innerhalb von 6 Wochen“ ersetzt.
3. In § 18 Abs. 7 wird die Wortfolge „innerhalb dreier Monate“ durch die Wortfolge „innerhalb von 6 Wochen“ ersetzt.