930/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 02.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

betreffend Analyse zur Grundsteuer, ihrer Entwicklung und Möglichkeiten zur Reform

BEGRÜNDUNG

Im Budgetausschuss vom 26.06.2019 bot Finanzminister Eduard Müller in Bezug auf eine allfällige Reform der Grundsteuer eine Analyse des Istzustands sowie etwaiger Optionen an. Auf deren sachlicher Basis können dann politische Entscheidungen getroffen werden, wie sie der Finanzminister und die gegenwärtige Regierung bewusst nicht treffen wollen. Dieses Angebot sollte vom Nationalrat jedenfalls angenommen werden, um sich und/oder einer zukünftigen Regierung eine Grundlage für dringliche Entscheidungen in der Sache zu verschaffen.

Die Dringlichkeit der Sache ist evident. Die Einheitswerte sind veraltet und liegen weit unter den Marktwerten. Die Bemessungsgrundlage für die abzuführende Steuer ist also verzerrend niedrig. Die dadurch stattfindende Schonung von Grund- und Immobilienvermögen erhöht den von Arbeitseinkommen zu tragenden Anteil an der Abgabenlast. Dieser Unausgewogenheit in der österreichischen Steuerstruktur ist dringend beizukommen - das fordert nicht nur das aktuelle Nationale Reformprogramm (III-282 d.B.), sondern auch bereits die im Auftrag des Österreichischen Städtebundes 2008 veröffentlichte Studie zur Reform der Grundsteuer.[1]

Nach Jahren der Untätigkeit wurde im 2016 unterzeichneten Paktum über den Finanzausgleich vereinbart: „Eine weitere gemeinsame Arbeitsgruppe „Grundsteuer“ ... hat bis Mitte des Jahres 2017 auch eine Stärkung der Abgabenautonomie der Gemeinden durch eine Reform der Grundsteuer vorzubereiten.“[2] Wie eine kürzliche Anfragebeantwortung (3384/AB) zeigt, hat diese seither erst neunmal getagt. Hier gilt es, Zeit gut zu machen, um der Grundsteuer das Schicksal der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu ersparen. Letztere wurde vom Verfassungsgerichtshof 2008 aufgehoben, „weil die pauschale Vervielfachung von längst historischen Einheitswerten (die letzte Hauptfeststellung der Einheitswerte fand für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen 1988, für das übrige Grundvermögen überhaupt 1973 statt) die Wertentwicklung von Grundstücken nicht angemessen widerspiegelt.“[3]

Es sind die kommunalen Budgets, denen die Grundsteuer zufließt. Der stetig sinkende Einnahmenanteil der Grundsteuer ist daher nicht nur aus Wachstums- und verteilungspolitischer Sicht problematisch, sondern betrifft die Menschen aufgrund der damit finanzierten kommunalen Leistungen direkt vor Ort und im Alltag.

Deshalb stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende September eine Analyse der Grundsteuer, ihrer Entwicklung und Möglichkeiten für eine Reform vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.



[1]  Link zur Studie des WIFO: https://www.staedtebund.gv.at/fileadmin/USERDATA/themenfelder/finanzen/05-
08_grundsteuer_schratzenstaller.pdf

[2]  Link zum Paktum: https://www.bmf.gv.at/budget/finanzbeziehungen-zu-laendern-und- gemeinden/Paktum_FAG_2017.pdf?67ruo0

[3]  Link zur Presseinformation des VfGH:

https://www.vfgh.gv.at/downloads/verkuendung_erbschaftssteuer_presseinformation.pdf