933/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 02.07.2019
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Eintreten Österreichs für den Erhalt der letzten europäischen Urwälder durch Ausgleichszahlungen der EU an die Grundeigentümer
BEGRÜNDUNG
In Rumänien und den Karpaten liegen die letzten großen geschlossenen Urwälder Europas, der letzte in tieferen Lagen wachsende Urwald ist der als Weltnaturerbe von der UNESCO geschützte Bialowieza Nationalpark in Polen. Der größte Urwaldrest Mitteleuropas findet sich mit dem Rothwald in Niederösterreich. Ein internationales Forscherteam hat das Ausmaß noch vorhandener Urwälder in Europa mit rund 1,4 Mio Hektar bezeichnet.[1] Angesichts der globalen Erwärmung und der drohenden Klimakatastrophe wird der Erhalt dieser Wälder immer wichtiger. Sie speichern in der Vegetation und im Boden Kohlenstoff. Wird der Wald zerstört, gelangt das Kohlendioxid (CO2) in die Atmosphäre und trägt so zur Klima-Erhitzung bei. Daneben sind diese Urwälder auch wahre Schatzkammern der Artenvielfalt, indem sie sonst nicht mehr in Europa vorkommende Pflanzen und Tiere beheimaten.
Von den (oft wirtschaftlich schwächeren) Ländern Osteuropas wird nun gefordert, auf die Rodung zu verzichten, dies im Interesse aller europäischen Länder. Es erscheint recht und billig, wenn dieser Verzicht der betroffenen Eigentümer von der EU-Staatengemeinschaft, die im gesamten davon profitiert, entgolten wird. Erst wenn der Erhalt der Wälder ebenso rentabel für die Eigentümer ist wie die Rodung, ist der Schutz der Urwälder gesichert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung - insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres - wird aufgefordert, im Rahmen der Europäischen Union unverzüglich eine Initiative zur Unterstützung der Erhaltung der letzten verbliebenen Urwälder Europas, durch planmäßige Erfassung aller noch vorhandenen Urwälder und regelmäßige Ausgleichszahlungen der Gemeinschaft der EU-Mitgliedstaaten an die Grundeigentümer gefährdeter Wälder in Höhe einer üblichen landwirtschaftlichen Pacht, zu starten."
Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.