943/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 02.07.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Muchitsch

Genossinnen und Genossen

 

betreffend ausreichende Budgetmittel für den Arbeitsmarkt

 

 

Heuer beträgt das AMS-Förderbudget 1,245 Mrd. (davon € 60 Mio. für die Ausfinanzierung der Aktion +20.000). Es ist erforderlich bereits jetzt bis spätestens Ende Juli Planungssicherheit für 2020 für das AMS sicherzustellen. Nur so kann gewährleistet werden, dass nicht so wie im Herbst 2018 eine Kündigungswelle bei den Dienstleistern des AMS (Erwachsenenbildungseinrichtungen, Träger von Beschäftigungsprojekten) erfolgt.

 

Das Arbeitsmarkt-Förderbudget setzt sich wie folgt zusammen:

 

Regelbudget: 704 Mio.

Auflösung aus der Arbeitsmarktrücklage: 179 Mio.

Ausbildungspflicht bis 18: 18 Mio.

Mittel gem. § 13/1 AMPFG für Kurzarbeit: 20 Mio.

Mittel gem. § 13/2 AMPFG: Beschäftigungsprogramm für 50+ und Langzeitarbeitslose (idR Eingliederungsbeihilfe an Unternehmen und Beschäftigung in gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten und sozialökonomischen Betrieben): 270 Mio.

Mittel gem. § 13/4 AMPFG (Aktion +20.000): 60 Mio.

 

Über die Arbeitsmarktrücklage werden noch rd € 34 Mio. für den Umstieg von IBM zum Bundesrechenzentrum als EDV-Dienstleister sowie 500 Planstellen im AMS (rd € 50 Mio.) finanziert.

 

Ausgehend von der sich eintrübenden Konjunkturlage und Arbeitsmarktentwicklung sollte das Budgetniveau 2019 auch 2020 zur Verfügung stehen.

 

Unter der Bezeichnung „PAMAS“ (personalisiertes Arbeitsmarkt-Assistenz-System vulgo „Algorithmus im AMS“) soll eine bessere und effizientere Betreuung von Arbeitslosen erreicht werden, die für ihre Reintegration in den Arbeitsmarkt eine intensivere Unterstützung durch das AMS benötigen. Es wurde von den ArbeitnehmervertreterInnen im AMS erreicht, dass Arbeitsuchenden mit niedrigen Reintegrationschancen alle Fördermaßnahmen des AMS mit Ausnahme von intensiven Fachausbildungen (FacharbeiterInnen-Intensivausbildung) und einer Beschäftigung in Beschäftigungsprojekten weiter offen stehen sollen.

 

Die dafür neu eingesetzten Betreuungs- und Beratungseinrichtungen sowie zur Abklärung effektiverer weiterer Betreuung bei erkennbarer Verschlechterung der Reintegrationschancen vorgesehene so genannte „Perspektiven-Check“ können aber nur durch Einsparungen bei anderen Förderinstrumenten, insbesondere bei den Beschäftigungsprojekten, finanziert werden. Es sollten daher für den roll out dieser neuen Betreuungsformen notwendigen € 85 Mio. (35 Mio. für Perspektivencheck, 50 Mio. für die neuen Beratungseinrichtungen) dem AMS für 2020 zusätzlich als Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt werden.

 

Darüber hinaus lassen die Arbeitsmarktzahlen vor allem für die Gruppe der über 50-jährigen, unter der sich auch viele Menschen mit Behinderungen befinden, schlimmes erahnen:

 

•        Arbeitslose über 50: 92.411

•        Arbeitslose über 50 mit niedrigen Arbeitsmarktchancen: 72.103

•        Langzeitarbeitslose über 50: 6.123

•        Langzeitbeschäftigungslose über 50: 8.816

•        Anzahl Personen Aktion 20.000: 3.828 (Stand: 21. Juni 2019)

 

Es ist daher unbedingt erforderlich, dass sofort Vorsorge getroffen wird, damit ausreichend Mittel zur Beschäftigungsförderung dieser Gruppe zur Verfügung gestellt werden. Eine Weiterführung der Aktion 20.000, die langzeitarbeitslosen älteren Menschen eine Chance gegeben hat, sollte daher unbedingt wieder aktiviert und finanziert werden. Damit können auch älter Menschen mit Behinderung, die es besonders schwer haben, wieder am Arbeitsmarkt Fuß fassen

 

Insgesamt würde das Förderbudget des AMS damit in etwa in der Höhe der Jahre 2016 und 2017 liegen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, rechtzeitig, das heißt bis spätestens Ende Juli 2019 sicherzustellen, dass das AMS im Jahr 2020 zumindest über ein gleich hohes Förderbudget wie 2019 verfügen kann (€ 1,245 Mrd.), da sonst keine Planungssicherheit im AMS gewährleistet werden kann.

 

Weiters wird der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ersucht, für das AMS-Förderbudget zumindest € 179 Mio. sowie zur Finanzierung des Umstieges beim EDV-Dienstleister und von 500 Planstellen im AMS weitere rund € 85 Mio. aus der Arbeitsmarktrücklage zur Verfügung zu stellen.

Für die Anschubfinanzierung für die neue Betreuungsstrategie im AMS sollen Mittel in der Höhe von € 85 Mio. aus dem allgemeinen Steuermitteln zur Verfügung gestellt werden.

Zur Förderung der Beschäftigung der Gruppe von Arbeitslosen über dem 50. Lebensjahr werden der BMF und die BMASGK ersucht, die Beschäftigungsaktion 20.000 fortzuführen und die erforderlichen Budgetmittel dafür zur Verfügung zu stellen.“

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales