Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG), BGBl. Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/2018, wird wie folgt geändert:

In § 7 wird folgender neuer Absatz 10a eingefügt:

„(10a) Im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ist die Organisationseinheit für Einzelstrafsachen sowie Angelegenheiten des ministeriellen Weisungsbereiches (§ 29b StAG) strikt von der oder den sonstigen Organisationseinheiten für Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts insbesondere der Strafrechtslegistik zu trennen. Erstere untersteht direkt und nicht delegierbar ausschließlich dem Bundesminister.“