969/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 02.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karl Mahrer, B.A.

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Vertriebenen des Nationalsozialismus

Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz hat in ihrem Regierungsprogramm die Doppelstaatsbürgerschaft für Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus aus Österreich festgeschrieben.

Im Rahmen des Ministerrats am 13. März 2018 wurde die Erarbeitung eines derartigen Gesetzes in Auftrag gegeben: „Im Bewusstsein dieser Mitschuld und historischen Verantwortung, getragen vom Grundsatz der Wiedergutmachung, wurde im Jahr 1993 im österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung für Vertriebene erleichtert. Seither können Personen, die in der Zeit des Nationalsozialismus aus Österreich geflohen sind, weil sie Verfolgungen ausgesetzt waren oder solche zu befürchten hatten, die Staatsbürgerschaft durch Anzeige wieder erwerben. Weder ein inländischer Wohnsitz, noch der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts sind in diesen Fällen erforderlich.

Die bestehenden Bestimmungen nehmen jedoch nur Bezug auf Vertriebene selbst. Für ihre Nachkommen war bislang kein besonderer Erwerbstatbestand für die österreichische Staatsbürgerschaft vorgesehen. Als ein weiterer, wenngleich später Schritt der Wiedergutmachung soll daher nunmehr eine Regelung geschaffen werden, die auch den Nachkommen von Vertriebenen des Nationalsozialismus den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit ermöglicht."

Im Februar 2019 wurde von der Bundesregierung im Innenausschuss festgehalten, dass noch im heurigen Jahr ein entsprechender Gesetzesvorschlag dem Nationalrat vorgelegt werden soll.

Trotz der vorzeitigen Auflösung des Nationalrats ist es uns ein wichtiges Anliegen, dieses Vorhaben noch in diesem Jahr umzusetzen. Staatsbürgerschaftsrecht ist eine sehr sensible Gesetzesmaterie. Die derzeit als Initiativanträge eingebrachten Gesetzesvorschläge zu diesem Vorhaben entsprechen nicht den hohen Ansprüchen, die wir an das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht stellen. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag:

„Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, ehestmöglich einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der auch den Nachkommen von Vertriebenen des Nationalsozialismus den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit ermöglicht."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.