973/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 03.07.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)

 

 

Folgende Grundsätze wurden im Regierungsprogramm 2017 bis 2022 festgehalten:  Konsumentenschutz unterstützt Verbraucher gegen gesetzwidrige Geschäftspraktiken, unter anderem durch Information und Beratung sowie in rechtlicher Hinsicht, und trägt dadurch auch zu einem fairen Wettbewerb bei. Ziel muss daher der Ausbau des Konsumentenschutzes in Beratung und Rechtshilfe sein. Ein wichtiges Instrument dabei stellt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) dar. Durch eine Neugestaltung des VKI sollten eine Neuausrichtung der Mitgliederstruktur, sowie eine verbindliche und dauerhafte Regelung für eine Finanzierung des VKI durch den Bund und andere öffentliche und private Mitglieder bzw. Kooperationspartner enthalten sein.

 

Aktuell ist durch die gegenwärtige Vereinsstruktur und die damit korrespondierende Aufbringung von Eigenmittel sowie Subventionen und Förderungen die finanzielle Absicherung des VKI nicht gegeben. In diesen Zusammenhang sollte daher das zuständige Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz eine kurz,- mittel,- und langfristige Finanzierungsgarantie zur Aufrechterhaltung der Tätigkeit des VKI sicherstellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat gemeinsam mit dem bis zum 30. September 2019 vorzulegenden Bericht über die Ziele und Grundlagen des Vereins für Konsumenteninformation, eine verbindliche Finanzierungsgarantie zur Aufrechterhaltung der Tätigkeit des VKI sicherzustellen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz

zuzuweisen.