975/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 03.07.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch

und weiterer Abgeordneter

betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts

 

Urlaubs- und Weihnachtsgeld für unselbständig Beschäftigte ist eine der besonderen Errungenschaften der Gewerkschaft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. Es gibt fast keinen Kollektivvertrag, in dem diese Sonderzahlungen nicht abgesichert sind. Eine IFES-Umfrage aus dem Jahr 2014 zeigte, die Wichtigkeit dieser Sonderzahlungen für die Beschäftigten in Österreich. 36 Prozent benötigten diese für tägliche Ausgaben. 2008 waren es „nur“ 32 Prozent.

 

Ebenfalls 36 Prozent gaben an, die Gelder für die Altersvorsorge oder für spätere Anschaffungen zu benötigen, 18 Prozent decken damit Schulden und Kontoüberziehungen ab. Verwendungszweck Nummer 1 blieb aber der Urlaub.

 

Entsprechend wichtig ist es, dass diese Errungenschaft gesetzlich abgesichert ist. Es muss jedoch auch sichergestellt sein, dass durch ein Gesetz keine Lücken entstehen. Es darf nicht möglich sein, dass durch ein Gesetz das laufende Entgelt gekürzt werden kann oder dass die Sonderzahlungen ihre steuerliche Begünstigung verlieren. Aktuell wird das Jahressechstel mit nur 6 Prozent Lohnsteuer und einem Freibetrag von 620 Euro steuerlich bevorteilt. Überdies werden von den Sonderzahlungen kein Wohnbauförderungsbeitrag sowie keine Arbeiterkammerumlage eingehoben.

 

Laut bereits erwähnter IFES-Umfrage wollen 94 Prozent wollen so wie bisher die Auszahlung vor dem Sommer und zu Weihnachten. Eine anteilsmäßige monatliche Auszahlung wird von der Mehrheit abgelehnt. In anderen Branchen ist jedoch auch eine quartalsweise Auszahlung üblich. Da es hier sehr unterschiedliche Bedürfnisse und Usancen gibt muss ein entsprechender Spielraum für die Kollektivverträge sichergestellt werden. Denn die Beschäftigten selbst und ihre KollektivvertragsverhandlerInnen aus den Gewerkschaften wissen am besten was sie brauchen.

Die gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts muss deshalb umgehend legistisch umgesetzt werden.

 

 

 

 Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat ehestens, eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit dem

·        Sonderzahlungen im Ausmaß des 13. und 14. Monatsgehaltes, für all jene Bereiche, in denen solche nicht in einem Kollektivvertrag verankert sind, sichergestellt werden

·        die steuerliche Begünstigung des Jahressechstels zumindest im Ausmaß des derzeit bestehenden § 67 Abs. 1 und 2 EStG sowie der Entfall der Entrichtung des Wohnbauförderungsbeitrags und der Arbeiterkammerumlage von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gesichert wird,

·        und ein weitgehender Gestaltungsspielraum der Kollektivvertragspartnern hinsichtlich der Rahmenbedingungen der Auszahlung von Sonderzahlungen (wie etwa quartalsweise Auszahlung und Ähnliches) erhalten bleibt.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.