976/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 03.07.2019
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bereitstellung professioneller Einheiten zur Durchsetzung staats-anwaltschaftlicher Anordnungen

Das Vorgehen seitens Peter Goldgruber und der Staatsanwältin vor der Hausdurch­suchung im BVT wird als höchst dubios und rechtsstaatlich bedenklich erachtet.

Dass es möglich war, zeigt einige systemische Defizite auf, unter anderem das Feh­len einer auf Hausdurchsuchungen und ähnliche Operationen spezialisierten Polizei­einheit, welche den Staatsanwaltschaften auf Abruf zur Verfügung steht.

Insbesondere in politisch sensiblen Verfahren besteht eine massive Gefahr von In­formationsabflüssen, welche den Ermittlungserfolg gefährden können. Verdachtsla­gen rund um derartige Informationsabflüsse gibt es in jüngerer Zeit viele (vgl. dazu die mediale Berichterstattung rund um die Hausdurchsuchung bei Martin Sellner).

Um dies in Zukunft zu verhindern, sollte der Staatsanwaltschaft auf Anforderung eine für Hausdurchsuchungen spezialisierte Einheit bereitgestellt werden, deren Einsatz­ziel und Einsatzort dem BM.I bis zum unmittelbaren Zugriff nicht mitgeteilt werden muss.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Innenminister wird aufgefordert, der Staatsanwaltschaft für die Durchsetzung ihrer Anordnungen eine polizeiliche Einheit bereitzustellen, welche ab Anforderung durch die Staatsanwaltschaft lediglich dieser untersteht und sämtliche Berichtspflich­ten innerhalb des BM.I für die Zeit der Anforderung suspendiert sind."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenhei­ten vorgeschlagen.