54/BI XXVI. GP

Eingebracht am 05.12.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

Parlamentarische Bürgerinitiative

betreffend

Bessere Chancen für schwangere Frauen und für ihre Kinder

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

 

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 55.309 BürgerInnen mit ihrer Unterschrift unterstützt (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen).

 

Anliegen:

 

Mehr Fairness für schwangere Frauen und ihre Kinder in Österreich.

 

Das Wertvollste für unsere Gesellschaft sind unsere Kinder. Sie geben Sinn. Sie bedeuten Zukunft. Manchmal stellen sie unsere Welt aber auch gehörig auf den Kopf und ihre Eltern vor große Herausforderungen. Um Eltern, insbesondere den Frauen, auch angesichts einer ungeplanten und schwierigen Schwangerschaft zu helfen, für ihre Kinder da zu sein, braucht es ein tatkräftiges Bekenntnis der Gesellschaft für unterstützende Rahmenbedingungen und Hilfe. Deshalb fordern wir von Regierung von Volksvertretern konkrete Verbesserungen und mehr Fairness für Frauen und ihre Kinder schon während der Schwangerschaft.

 

(1) Soziale und gesetzliche Verbesserungen bei Konfliktschwangerschaften

 

Offizielle Statistik und anonyme Motivforschung zu Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich

 

Hinweispflicht des Arztes auf Unterstützung- und Beratungsangebote für schwangere

Frauen: Die Beratung muss alle wesentlichen Informationen zu rechtlichen, finanziellen und psychosozialen Unterstützungsmöglichkeiten enthalten.

 

Bedenkzeit zwischen Anmeldung und Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches:

Um keine übereilte Entscheidung zu treffen, sollten alle Unterstützung- und Beratungsangebote in Anspruch genommen werden können. Dazu benötigt es eine mindestens dreitätige Bedenkzeit vor einem Schwangerschaftsabbruch, wie es auch bei anderen operativen Eingriffen üblich ist.

 

Informationskampagne über Adoption/Pflege als Alternative zum Schwangerschafts- abbruch: Kein Kind ist ungewollt. In Österreich warten überproportional viele Adoptiveltern auf ein Kind.

 

(2) Ein Ende der Diskriminierung von Kindern mit Behinderung in Österreich

 

Abschaffung der eugenischen Indikation. Aktuell ist Abtreibung von gesunden Kindern bis zum dritten Monat möglich, jene von behinderten Kindern sogar bis zur Geburt. Dies ist nicht nur eine deutliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, sondern vor allem ein unwürdiges Werturteil über ihr Lebensrecht.

 

Breitgefächertes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Eltern, die ein Kind mit Behinderung erwarten

 

Parlamentarische Bürgerinitiative

 

betreffend

Bessere Chancen für schwangere Frauen und für ihre Kinder

 

Erstunterzeichnerin

 

Name        Anschrift           Geburtsdatum         Datum der                      Eingetragen in

                                                                                 Unterzeichnung             die

                                                                                                                          Wählerevidenz

                                                                                                                          der Gemeinde

 

Petra Plonner

 

 

 

 

 

 

Unterschrift

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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