57/BI XXVI. GP

Eingebracht am 13.12.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative


Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G)

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von       815       Bürgerlnnen mit ihrer

Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht,

die Zukunftsfähigkeit, Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und wirtschaftliche Eigenständigkeit des ORF zu sichern.

Die Österreichische Bundesregierung plant, den ORF zu reformieren. Ab Herbst 2018 ist die Überarbeitung des ORF-Gesetzes vorgesehen. Geändert werden sollen die Finanzierungsgrundlagen des ORF und seine Struktur.

Die Medien-Enquete der Regierung hat zwar das Bekenntnis zu einem starken ORF und eigenständigen österreichischen Medienstandort gebracht, Medien- und Meinungsfreiheit und Qualitätsfragen blieben aber weitgehend unthematisiert. Mit der Parlamentarischen Bürgerinitiative „Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit, Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und wirtschaftlichen Eigenständigkeit des ORF“ soll die Aufmerksamkeit besonders auf diese Themenstellungen gelenkt werden.

Dem ORF kommt eine besondere Verantwortung bei der Erhaltung der Medienvielfalt zu, er hat als einziges österreichisches Medium die Verpflichtung zur Herstellung und Ausstrahlung von Programmen nach einem gesetzlichen Programmauftrag im Interesse und Dienst der Allgemeinheit.

(Fortsetzung Beiblatt)

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)


Sicherung der Zukunftsfähigkeit, Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und wirtschaftlichen Eigenständigkeit des ORF

Blatt 2

Die Österreichische Bundesregierung und die österreichischen Parlamentsparteien werden aufgefordert, die Zukunftsfähigkeit, Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und wirtschaftliche Eigenständigkeit des ORF bei der Neufassung des ORF-Gesetzes und der Finanzierung und Neustrukturierung des ORF zu gewährleisten.

Insbesondere durch:

        Ausschluss politischer Einflussnahmen auf den ORF.

        Entpolitisierung der Entscheidungsgremien des ORF; keine Vertreter/innen von Parteien in Kontroll- und Aufsichtsinstanzen im und für den ORF; Zusammensetzung des obersten Leitungsgremiums des ORF mit Expert/inn/en, insbesondere auch aus der Publizistik, Wissenschaft und Kunst;

mehrjährige Wartefrist zwischen einer politischen und einer ORF-Funktion.

        Garantien zur Eigenständigkeit bei allen Entscheidungen; Besetzungen von Führungspositionen und Weichenstellungen im ORF erfolgen ausschließlich durch den ORF.

        Keine Vorgaben zur Veräußerung und Schließung von Sendern oder zur Aufteilung des ORF.

        Erhaltung der Standorte Funkhaus und ORF-Zentrum in Wien sowie der Bundesländer-Standorte.

         Beibehaltung der Gebührenfinanzierung (ORF-Gebühr und Förderungen kommerzieller wie nicht-kommerzieller Privatsender sowie Mitfinanzierungen der Kulturförderungen der Länder), keine Budgetierung aus dem Staatshaushalt und dadurch Verstaatlichung des ORF.

        Transparente Darstellung der ORF-Gebühr und Förderungen kommerzieller wie nicht-kommerzieller Privatsender sowie Mitfinanzierungen der Kulturförderungen der Länder bei der Vorschreibung.

        Bundes- und Landesabgaben in der ORF-Gebühr zu Kultur-Förderungszwecken sind bei Streichung aus Steuermitteln zu ersetzen.

        Online-Beschränkungen für den ORF sind nicht angemessen, dem ORF dürfen keine zeitgemäßen Vertriebswege verschlossen bleiben.

       Absicherung des Niveaus und Budgets von Ö1.

        Gewährleistung einer kontinuierlichen Präsenz des zeitgenössischen Kunst-, Kultur- und Filmschaffens in Österreich, gerade auch der Freien Szene, sowie der kontinuierlichen, unabhängigen Berichterstattung und Reflexion darüber.



 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis: Die vorgelegten Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.