62/BI XXVI. GP

Eingebracht am 10.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Bürgerinitiative

betreffend

systemrelevante und zweckmäßige Verbesserung des Pensionskassengesetzes zur Sicherung einer stabilen 2. Säule der Altersversorgung sowie Umsetzung von steuerlichen Erleichterungen im Falle von Pensionskürzungen.

 

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Die angestrebten Änderungen betreffen Bundesgesetze wie das Pensionskassengesetz, Betriebspensionsgesetz und Einkommenssteuergesetz.

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von      5.478           BürgerInnen mit ihrer

Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)



Anliegen:
Der Nationalrat wird ersucht,

eine zukunftssichere, stabile und wertgesicherte Entwicklung der Pensionskassen-Pensionen und somit der 2. Säule des Pensionssystems zu gewährleisten und steuerliche Erleichterungen für jene Leistungs­berechtigten (Pensionisten) zu schaffen, die bereits von massiven Pensionskürzungen betroffen sind und diesen machtlos gegenüberstehen.


Die Verluste der österreichischen Pensionskassen im Jahr 2018 und die heuer daraus resultierenden Pensionskürzungen beweisen wieder einmal, dass das österreichische Pensionskassen-System als stabile Ergänzung zur staatlichen Pension vollkommen ungeeignet ist.

Viele Pensionskassen-Pensionen betragen heute nominell nicht einmal mehr die Hälfte der ursprünglichen Pension, kaufkraftbereinigt sind die Verluste sogar bis auf 70% gestiegen.

Die Ursache für diese Entwicklung liegt vor allem darin, dass die Pensionskassen-Berechtigten allein das volle Risiko tragen, während den Pensionskassen keinerlei Verantwortung für die von ihnen erwirtschafteten Veranlagungsergebnisse abverlangt wird, die Pensionskassen haften nicht für ihre Entscheidungen.

Sowohl das Bundesministerium für Finanzen und später die Finanzmarktaufsicht (FMA) haben einen zu hohen Rechenzins und somit unrealistische Ertragsannahmen in den Pensionskassenverträgen ohne Widerspruch genehmigt und tragen daher die politische Verantwortung für die prekäre Situation der Pensionisten.

 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

systemrelevante und zweckmäßige Verbesserung des Pensionskassengesetzes zur Sicherung einer stabilen 2. Säule der Altersversorgung sowie Umsetzung von steuerlichen Erleichterungen im Falle von Pensionskürzungen.

 

Maßnahmen:

1.         Steuerliche Geltendmachung von Verlusten aus Pensionskassen-Pensionen.

2.         Steuerfreie Auszahlung der PK-Pensionen aus versteuerten Arbeitnehmerbeiträgen und nach § 48a und § 48b PKG umgewandelten Arbeitgeberbeiträgen.

Dort wo eigene Beiträge bereits mit Lohnsteuer belastet wurden, sollen die daraus entstandenen Pensionen steuerfrei ausgezahlt werden, Doppelbesteuerungen sollen systematisch gestrichen werden.

3.         Optionale Vorwegbesteuerung der Deckungsrückstellung mit dem Halbsteuersatz und anschließend steuerfreier Auszahlung der Pensionskassen-Pension als Dauerrecht für alle Leistungsberechtigten.

4.         Wiedereinführung der im Pensionskassengesetz bis 2003 gültigen Mindestertrags-garantie durch die Pensionskassen im Sinne ihrer Ergebnisverantwortung und damit eine faire Risikoreduktion für die Berechtigten.

5.         Optionaler Verzicht auf die Dotierung der Schwankungsrückstellung durch Leistungsberechtigte als Dauerrecht.

6.         Verbesserung der Kostentransparenz, insbesondere der Veranlagung - Aufschlüsselung der Gesamtkostenquote

7.         Einbindung der Pensionskassen-Berechtigten in den Konsumentenschutz bzw. Schaffung einer Ombudsstelle

8.         Vertretung der Leistungsberechtigten im Aufsichtsrat.

Im Aufsichtsrat jeder Pensionskassen AG sollen die Leistungsberechtigten durch Aufsichtsrats­mitglieder vertreten sein, welche mit den gleichen Rechten wie die Kapitalvertreter ausgestattet sind. Die Anzahl dieser Leistungsberechtigten-Vertreter - mindestens einer - ist nach der Deckungsrückstellung (NICHT nach der Anzahl - wie derzeit im PKG geregelt) der Leistungsberechtigten in Relation zur Deckungsrückstellung der Anwartschaftsberechtigten zu ermitteln. Damit soll den Anforderungen der Leistungsberechtigten an die PK, die ja vor allem hinsichtlich des Veranlagungsrisikos anders gelagert sind als bei den Anwartschaftsberechtigten, Rechnung getragen werden.


 

Wiederholte Verluste der österreichischen Pensionskassen beweisen, dass das österreichische Pensionskassen-System, als stabile Ergänzung zur staatlichen Pension ungeeignet ist.

         Ein konkretes Beispiel zeigt, dass die Pensionskassen-Pension in 20 Jahren wegen unzureichender Veranlagungsergebnisse der Pensionskasse nominell um 59% gekürzt
wurde.

         Die Erstpension von 376,- Euro wurde nie erhöht, sondern insgesamt zwölfmal gekürzt und beträgt jetzt 154,- Euro, ist also nominell um 222,- geringer.

         Zusätzlich ergibt sich ein Kaufkraftverlust von 172,- Euro (Annahme 2% Valorisierung), also insgesamt eine Kürzung um 394,-Euro oder 70%.

         Die Verluste der Pensionskassen - vor allem in den Jahren 2001, 2002, 2008, 2011 und zuletzt 2018 - sind nie wieder aufholbar und führen zu schmerzlichen Einbußen.

         Die Pensionskassen-Pensionisten stehen dieser Entwicklung machtlos gegenüber.

Schutzverband der Pensionskassenberechtigten, ZVR-Zahl 282134070, Postfach 317, 1010 Wien

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

systemrelevante und zweckmäßige Verbesserung des Pensionskassengesetzes zur Sicherung einer stabilen 2. Säule der Altersversorgung sowie Umsetzung von steuerlichen Erleichterungen im Falle von Pensionskürzungen.

 

 

Erstunterzeichner/in

 

 

 

 

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Geb. Datum

Datum der Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

 

Karl Brezina