Vom Nationalrat in seiner Sitzung
am 11. Dezember 2018
bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen
Anzahl der
Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit in dritter Lesung angenommen.
Angela Lueger Mag. Wolfgang Sobotka
Schriftführerin Präsident
Hiermit wird gemäß Artikel 47 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes das verfassungsmäßige Zustandekommen des vorliegenden Bundesgesetzes beurkundet:
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(Bundespräsident)
Gegenzeichnung gemäß Artikel 47 Absatz 3
des
Bundes-Verfassungsgesetzes:
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(Bundeskanzler)