DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und von Veräußerungsgewinnen samt Protokoll keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2018 12 19
Marianne Hackl Dr. Magnus Brunner, LL.M.
Schriftführung Vizepräsident des Bundesrates