Wien, 2019 02 15

 

 

An den

Herrn Präsidenten des Nationalrates

 

 

Der Bundesrat hat in seiner 889. Sitzung am 14.02.2019 bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder beschlossen,

 

1.         gegen den

 

Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird,

 

            keinen Einspruch zu erheben;

 

2.         ein Beschluss, dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist mangels der erforderlichen Zweidrittelmehrheit nicht zustande gekommen.

 

 

 

 

 

 

Der Präsident des Bundesrates