DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsinvestitionsgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 04 26
Marianne Hackl Reinhard Todt
Schriftführung Präsident des Bundesrates