DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden, keinen Einspruch zu erheben;

2. ein Beschluss, dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist mangels der erforderlichen Zweidrittelmehrheit nicht zustande gekommen.

 

 

Wien, 2019 10 10

 

 

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                          Karl Bader

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates