DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2018 betreffend Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits samt Gemeinsamer Auslegungserklärung keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2018 06 28
Marianne Hackl Reinhard Todt
Schriftführung Präsident des Bundesrates