DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2018 betreffend Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2018 06 28
Marianne Hackl Reinhard Todt
Schriftführung Präsident des Bundesrates