DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (29. StVO-Novelle), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 06 28
Marianne Hackl Reinhard Todt
Schriftführung Präsident des Bundesrates