DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2018), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 06 28
Marianne Hackl Reinhard Todt
Schriftführung Präsident des Bundesrates