DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 07 11
Marianne Hackl Inge Posch-Gruska
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates