Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 24. Oktober 2018
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des
gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
2. Die englische, französische, spanische, russische, chinesische und arabische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres aufliegen.
Angela Lueger Mag. Wolfgang Sobotka
Schriftführer/in Präsident