Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 24. Oktober 2018

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2.       Die englische, französische, spanische, russische, chinesische und arabische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres aufliegen.

 

 

 

                                  Angela Lueger                                                           Mag. Wolfgang Sobotka

                                   Schriftführer/in                                                                           Präsident