DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend Protokoll über eine Änderung des Artikels 50 lit. a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016, und Protokoll über eine Änderung des Artikels 56 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2018 11 08

 

 

                                 Marianne Hackl                                                              Inge Posch-Gruska

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates