DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend Protokoll über eine Änderung des Artikels 50 lit. a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016, und Protokoll über eine Änderung des Artikels 56 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 11 08
Marianne Hackl Inge Posch-Gruska
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates