DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Art. 5 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 11 08
Marianne Hackl Inge Posch-Gruska
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates