DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 11 08
Marianne Hackl Inge Posch-Gruska
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates