Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 13. Dezember 2018
den gegenständlichen Beschluss des Rates gemäß
Art. 23i Abs. 4 B-VG
bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der
Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
Hermann Gahr Mag. Wolfgang Sobotka
Schriftführer/in Präsident