107/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 19. September 2019

betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat ehestens, eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit dem

 

•       Sonderzahlungen im Ausmaß eines zusätzlichen 13. und 14. vollen Monatsgehaltes, für all jene Bereiche, in denen solche nicht oder nicht mehr in einem Kollektivvertrag verankert sind, sichergestellt werden

•       eine Umgehung der Sonderzahlungen dadurch verhindert wird, dass wenn nicht Unentgeltlichkeit vereinbart wurde, jedenfalls gemäß § 1152 ABGB ein angemessenes Entgelt gebührt

•       die steuerliche Begünstigung des Jahressechstels zumindest im Ausmaß des derzeit bestehenden § 67 Abs. 1 und 2 EStG sowie der Entfall der Entrichtung des Wohnbauförderungsbeitrags und der Arbeiterkammerumlage von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gesichert wird,

•       und ein weitgehender Gestaltungsspielraum der Kollektivvertragspartner hinsichtlich der Rahmenbedingungen der Auszahlung von Sonderzahlungen (wie etwa quartalsweise Auszahlung und Ähnliches) erhalten bleibt.