115/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 19. September 2019

betreffend Entzug der Zulassung von Transportunternehmen für Tiertransporte

Die Bundesregierung, insbesonders die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (EU-Tiertransportverordnung) dahingehend geändert wird, dass

 

·         Transporteuren die Zulassung für die Durchführung von Tiertransporten in allen EU Mitgliedsstaaten sofort dauerhaft zu entziehen ist, wenn diese, egal in welchem Mitgliedsstaat, insgesamt mehr als zwei ernste Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben zu Tiertransporten begangen haben, sowie

·         zur gleichmäßigen Vollziehung der Vorgaben durch die Mitgliedstaaten eine rechtliche Definition erfolgt, was als ernster Verstoß gilt.