124/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 19. September 2019

betreffend Österreichische Korruptionsstatistik

Der Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat alljährlich einen umfassenden „Korruptionsbericht“ vorzulegen.

Darin soll insbesondere eine umfassende statistische Darstellung der Tätigkeit der Strafjustiz in den Deliktstatbeständen des 22. Abschnitts des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB), einschließlich einer Systemanalyse dieses Deliktsspektrums enthalten sein. Unter dem Aspekt der wirksamen Korruptionsprävention sollen den Abgeordneten systematische Erkenntnisse präsentiert werden, auf deren Basis zielgerichtete und effektive Maßnahmen gegen Korruption getroffen werden können.