37/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 22. November 2018

betreffend die Modernisierung, Stärkung und Absicherung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, Schritte zur Verländerung der WBIB

Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort werden ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) insbesondere in folgenden Punkten vorsieht:

Stärkung und Modernisierung der aufsichtsbehördlichen Möglichkeiten durch Schaffung des Instruments eines Regierungskommissärs; exakte Definition des Kaufpreises bei Anteilsübertragungen an GBV und Hintanhalten von Umgehungsmöglichkeiten; stärkere Verankerung der Wohnzweckbindung gemeinnüt­zigen Wohnraumes; Stärkung des Revisionsverbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen im Sinne des Erhalts einer echten Parteistellung in aufsichtsbehördlichen Verfahren; Klarstellungen im Bereich der nachträglichen Wohnungseigentumsübertragung beim Geschäftskreis, bei gleichzeitig verstärktem Schutz vor Abfluss gemeinnützig erwirtschafteten Vermögens durch Klarstellungen bei der Genehmigungspflicht für Paketverkäufe; Forcierung der Eigentumsbildung bei gleichzeitiger Absicherung eines breiten, dauer­haft sozial gebundenen Mietwohnungsbestandes in Ballungsräumen; Schaffung einer Wahloption hin zu einer VPI-abhängigen Eigenmittelverzinsung; Attraktivieren des Eigenmitteleinsatzes in der Bestandssa­nierung in Form von Vorlagen der GBV; Modernisierung der gesetzlichen Bezüge-Regelungen für Vor­standsmitglieder und Geschäftsführer gemeinnütziger Bauvereinigungen; im Bereich der Wohnbauinves­titionsbank soll geprüft werden, den möglichen Eigentümerkreis zu erweitern.