73/E XXVI. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 15. Mai 2019
betreffend eine ausgewogene Berücksichtigung der gesamtstaatlichen Zielsetzungen in der Rechtsordnung
Der Nationalrat begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, einen Ausgleich im Rahmen der staatlichen Interessen zwischen Ökonomie und Ökologie herzustellen. In diesem Sinne werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, in ihrem politischen Wirken, insbesondere bei der Erstellung von Regierungsvorlagen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ökonomischen sowie ökologischen Interessen herzustellen.