90/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 3. Juli 2019

betreffend Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung

Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, die im § 112 Abs 4 BDG 1979 zwangsläufig vorgesehene Bezugskürzung im Fall von vorläufigen Suspendierungen gem. § 112 Abs. 1 Z. 3 entfallen zu lassen.