Annahme von Beitritten zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMEIA

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Republik Panama, die Republik Uruguay, die Republik Kolumbien und die Republik El Salvador sind dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 beigetreten. Da Österreich den Beitritt noch nicht angenommen hat, ist das Übereinkommen zwischen Österreich und den genannten Staaten bisher nicht wirksam.

 

Ziel(e)

Annahme des Beitritts der Staaten Panama, Uruguay, Kolumbien und El Salvador zur Erleichterung der Zusammenarbeit in diesem Bereich.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Annahmeerklärung bezüglich des Beitritts der Republik Panama, der Republik Uruguay, der Republik Kolumbien und der Republik El Salvador zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehene Annahmeerklärung fällt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Ein Ermächtigungsbeschluss der Europäischen Union liegt vor, nämlich der Beschluss (EU) 2017/2464 des Rates vom 18. Dezember 2017 zur Ermächtigung Österreichs und Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Panamas, Uruguays, Kolumbiens und El Salvadors zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen, ABl L 348/43.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1161877469).