Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (29. StVO-Novelle)

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die temporäre Pannenstreifenfreigabe ist ein international bewährtes Mittel, um die Leistungsfähigkeit auf hochbelasteten Autobahnabschnitten während der Spitzenzeiten zu verbessern. Wie bereits in Deutschland, England, den Niederlanden und der Schweiz sollen nunmehr auch in Österreich die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Pannenstreifenfreigabe geschaffen werden.

 

Ziel(e)

- Steigerung der Leistungsfähigkeit von hochbelasteten Autobahnabschnitten

- Erhöhung der Anzahl der Fahrstreifen ohne aufwändige Verbreiterung

- Steigerung der Verkehrssicherheit durch geringere Stauerscheinungen und damit bedingte Reduzierung von Auffahrunfällen

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Mit der vorliegenden Novelle sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine temporäre Pannenstreifenfreigabe geschaffen werden.

- Schaffung einer Verordnungsermächtigung betreffend Festlegung von Autobahnabschnitten, auf denen die Pannenstreifenfreigabe erlaubt werden kann

- Festlegung der Voraussetzungen für die Pannenstreifenfreigabe

- Schaffung eines neuen Hinweiszeichens, das die Fahrzeuglenker über die Pannenstreifenfreigabe informiert

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Verbesserung der Verkehrssicherheit“ der Untergliederung 41 Verkehr, Innovation und Technologie im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1749726317).