157 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (148 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

Die Regierungsvorlage hat die Sicherstellung der Möglichkeit zur Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Investitionen zur thermischen Sanierung von Wohnbauten und betrieblichen Gebäuden bis 2020 insbesondere zur Reduktion des Endenergieeinsatzes und der Treibhausgasemissionen bis 2020 zum Ziel.

Dazu wird die Möglichkeit zur Festlegung von Zusagerahmen für Sanierungsoffensiven (Förderung thermischer Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden) bis 2020 geschaffen.

Wiewohl mit der bloßen Ermöglichung zur Festlegung von Zusagerahmen bis 2020 unmittelbar keine Effekte verbunden sind, werden mit den geplanten Förderungen im Rahmen der Sanierungsoffensiven in den Jahren 2019 und 2020 erhebliche umwelt- und klimapolitische Effekte, insbesondere im Hinblick auf die Zielsetzungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieverbrauches sowie die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger (EU-Ziele 2020 bzw. 2030 und darüber hinausgehende Ziele) erwartet. Die Quantifizierung dieser Effekte erfolgt im Rahmen der konkreten Festlegung der Zusagerahmen.

 

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Mai 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Rädler die Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Andreas Kollross, Franz Hörl, Mag. Josef Lettenbichler sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger.

 

Ein im Zuge der Debatte von dem Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: S, N, P; dagegen: V, F).

 

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N; dagegen: S, P) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (148 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 05 29

                                  Johann Rädler                                                     Johannes Schmuckenschlager

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann