165 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (143 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 geändert wird

Durch zwischenzeitliche Änderungen auf EU-Ebene – wie zum Beispiel das anstelle der bisherigen Schulmilchbeihilfe- und Schulobst-Regelungen neu eingeführte „Schulprogramm-System“ oder der Entfall der Milchquoten-Regelung – sind einzelne Bestimmungen des MOG 2007 anzupassen bzw. zu aktualisieren.

Mit der sogenannten Omnibus-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/2393 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1307/2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und (EU) Nr. 652/2014 mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial, ABl. Nr. L 350 vom 29.12.2017 S. 15, wurden den Mitgliedstaaten zusätzliche Spielräume ermöglicht.

Weiters hat ein Audit der Europäischen Kommission zu den flächenbezogenen Beihilfen 2015 und 2016 die bisherige Zahlungsanspruchszuweisung für Hutweiden in bestimmten Gebieten als nicht EU­rechtskonform eingestuft.

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes ergibt sich aus § 1 MOG.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. Mai 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Hermann Gahr die Abgeordneten Erwin Preiner, Franz Leonhard Eßl, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Ing. Markus Vogl, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Maximilian Linder, Mag. (FH) Maximilian Unterrainer und Mag. Gerald Hauser sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger und der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, dagegen: S, P) beschlossen.

Ein im Zuge der Debatte von den Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: S, N, P, dagegen: V, F).

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (143 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 05 30

                                  Hermann Gahr                                                          Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann