167 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 261/A der Abgeordneten Nico Marchetti, Wendelin Mölzer, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülervertretungengesetz geändert wird

Die Abgeordneten Nico Marchetti, Wendelin Mölzer, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Mai 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit der vorgeschlagenen Änderung des Schülervertretungengesetzes sollen die Partizipationsmöglichkeiten für junge Menschen in den Schulen durch eine generelle Verankerung bzw. Einführung einer Vollversammlung der Schülervertreter (Schülerparlament) ausgebaut werden. Damit soll die bereits langjährig bestehende Praxis der Abhaltung von „Schülerparlamenten“ institutionalisiert und gesetzlich verankert werden. Die Zusammensetzung soll sich grundsätzlich aus allen Schülervertretern der Landesschülervertretungen und der Zentrallehranstaltenschülervertretung ergeben. Die Landesschülervertretungen bestehen je nach Verordnung der Landesschulräte aus mindestens zwölf und höchstens 30 Mitgliedern. Mit der jetzigen Zusammensetzung wären es derzeit österreichweit 156 Mitglieder.

Die Zentrallehranstaltenschülervertretung besteht aus vier Mitgliedern, sodass das Schülerparlament 160 Mitglieder umfasst. Um einerseits eine der Mitgliederzahl entsprechende Teilnehmerzahl sicherzustellen und um andererseits die Partizipation von nicht in einer Landesschülervertretung vertretenen Schülervertretern zu ermöglichen, soll vorgesehen sein, dass die jeweiligen Landesschülervertretungen bzw. die Zentrallehranstaltenschülervertretung beschließen können, dass Mitglieder im Verhinderungsfall durch Schulsprecher oder deren Stellvertreter vertreten werden.

Die organisatorische Abwicklung soll bei der Bundesschülervertretung verbleiben, welche Details der Durchführung in ihrer Geschäftsordnung zu regeln hat. Die Einberufung und die Vorsitzführung sollen jedenfalls dem Bundesschulsprecher oder der Bundesschulsprecherin obliegen. Die Tagung ein Mal pro Jahr erscheint im Hinblick auf die Kurzfristigkeit der Schülervertretungen und deren Aufgaben zweckmäßig.

Es ist davon auszugehen, dass wie bisher auch weiterhin im Zuge der Beratungen der Schülerparlamente Anträge, welche von den Schülervertretern eingebracht werden, diskutiert und abgestimmt werden. Diese Anträge sollen die Schüler in ihrer Schülereigenschaft betreffen und an die Schülervertretungen (Landes-, Zentrallehranstalten- und Bundesschülervertretung) gerichtet sein. Sinnvollerweise können solche Anträge im Rahmen gemeinsamer Sitzungen der Schülervertretungen mit Vertretern der Schulbehörden beraten werden.

Die übrigen Änderungen des Schülervertretungengesetzes betreffen Anpassungen an die geänderten Ressortbezeichnungen gemäß der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017, BGBl. I Nr. 164/2017, sowie redaktionelle Anpassungen hinsichtlich der Zentrallehranstalten.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 05. Juni 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Nico Marchetti die Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Mag. Dr. Matthias Strolz, Stephanie Cox, BA, Angelika Kuss-Bergner, BEd, Erwin Preiner und der Ausschussobmann Abgeordneter Wendelin Mölzer.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Nico Marchetti, Wendelin Mölzer, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Mag. Dr. Matthias Strolz und Stephanie Cox, BA einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Um mögliche Anträge der Bundesschülervertretung oder des Schülerparlaments im Nationalrat zu diskutieren, soll ein geeigneter Verhandlungsgegenstand dem Nationalrat übermittelt werden können.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten einstimmig beschlossen.

 

Ein von der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend „Demokratiepaket für SchülerInnen“ fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, P, dagegen: V, F ).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 06 05

                                  Nico Marchetti                                                                 Wendelin Mölzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann