174 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (146 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (29. StVO-Novelle)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Mit der vorliegenden Novelle sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine temporäre Pannenstreifenfreigabe geschaffen werden. Dabei handelt es sich um ein international bewährtes Mittel, um die Leistungsfähigkeit auf hochbelasteten Autobahnabschnitten während der Spitzenzeiten zu verbessern.

Weitere Vorteile sind, dass die Anzahl der Fahrstreifen ohne aufwändige Verbreiterung erhöht werden kann und dass es durch geringere Stauerscheinungen zu einer Steigerung der Verkehrssicherheit durch die Reduzierung von Auffahrunfällen kommt.

Die temporäre Pannenstreifenfreigabe wird auch in Deutschland, England, Niederlande und der Schweiz als schnell umsetzbare Maßnahme zur Kapazitätserweiterung des hochrangigen Straßennetzes genutzt.

Bevor die Leistungsfähigkeit eines Autobahnquerschnitts erreicht ist, wird der Pannenstreifen als zusätzlicher Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freigegeben. Sobald das Verkehrsaufkommen nachlässt, wird die Nutzung des Pannenstreifens wieder untersagt.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. Juni 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Christian Pewny die Abgeordneten Dietmar Keck, Johann Singer, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Walter Bacher und Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer und der Ausschussobmann Abgeordneter Alois Stöger, diplômé.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA und Andreas Ottenschläger einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Anlässlich der Einführung der „Rettungsgasse“ ging der Verkehrsausschuss bei den Beratungen der Regierungsvorlage über die 24. StVO-Novelle am 28. Juni 2011 in einer Ausschussfeststellung (1303 d.B. XXIV. GP) davon aus, dass – ähnlich wie die höchstgerichtliche Rechtsprechung dies auch hinsichtlich des Einfahrens in eine Kreuzung bei Rot, um einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz zu machen, als gerechtfertigt ansieht – das Befahren des Pannenstreifens zur Bildung der Rettungsgasse gerechtfertigt ist.

Da es aber unter den Autofahrern diesbezüglich noch immer Unsicherheiten gibt, soll durch die Änderung nunmehr gesetzlich klargestellt werden, dass der Pannenstreifen befahren werden darf, wenn dies im Zuge der Bildung einer Rettungsgasse erfolgt.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA und Andreas Ottenschläger mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, P, dagegen: S, N) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 06 05

                            Ing. Christian Pewny                                                        Alois Stöger, diplômé

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann