197 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (190 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Sozialministeriumservicegesetz, das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das EU-Amtshilfegesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (Jahressteuergesetz 2018 – JStG 2018)

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

-       Einführung eines Familienabsetzbetrages "Familienbonus Plus" in der Höhe von max. € 1.500 bzw. € 500 pro Kind und Jahr.

-       Einführung eines Kindermehrbetrages von 250 Euro pro Kind und Jahr für (geringverdienende) Alleinverdiener- und Alleinerzieher

-       Indexierung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages, des Unterhaltsabsetzbetrages sowie des Familienbonus Plus

-       Legistische Anpassungen in Zusammenhang mit Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (§ 4a EStG 1988), Zuwendungen zur Vermögensausstattung (§ 4b EStG 1988) und Zuwendungen an die Innovationsstiftung (§ 4c EStG 1988)

-       Anpassung des Ratenzahlungszeitraumes an die Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) der EU betreffend die Wegzugsbesteuerung

-       Legistische Anpassung des § 30 Abs. 7 EStG 1988 in Bezug auf den Verlustausgleich auf Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 EStG 1988

-       Einführung einer Abzugsteuer gem. § 107 EStG 1988 bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten

-       Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung sowie des abgabenrechtlichen Missbrauchs

-       Verlängerung der Steuerspaltung

-       Gesetzliche Regelung für die Behandlung von Baurechten im Rahmen von Umgründungen

-       Legistische Anpassung betreffend Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemein- bzw. berufsbildenden Einrichtungen

-       Ausweitung der Istbesteuerung

-       Entfall der Margenbesteuerung

-       Umsetzung der Richtlinie 2017/2455/EU (E-Commerce-Paket) in nationales Recht

-       Entfall der Verpflichtung zur Führung eines Steuerheftes

-       Ausweitung Kontrollbefugnis FA Graz-Stadt

-       Klarstellung iZm Grunderwerbsteuertatbeständen

-       Abschaffung der Gebühren für Bürgschaftserklärungen

-       Klarstellung iZm der widerrechtlichen Verwendung eines ausländischen KFZ

-       Ausdehnung der rulingfähigen Themengebiete

-       Einführung einer begleitenden Kontrolle als Alternative zur Außenprüfung

-       Ermöglichung des SEPA-Lastschriftverfahrens für Abgabenschulden

-       Modernisierung des Verfahrens zur Erstattung österreichischer Quellensteuern

-       Anpassungen im Finanzstrafgesetz

-       Anpassungen im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz sowie im Kapitalabfluss-Meldegesetz

-       Änderungen des GMSG iZm den jüngsten internationalen Entwicklungen beim automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten für Steuerzwecke

-       Entfall der Befristung der Beihilfenregelung im Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG) für Krankentransporte und das Blutspendewesen

-       Anpassung bei der Prämienfreistellung

-       Verwaltungsvereinfachung für Menschen mit Behinderung

-       Vereinheitlichung der Versicherungssteuer bei allen landwirtschaftlichen Elementarrisikoversicherungen

-       Verbesserung des Schutzes von wirtschaftlichen Eigentümern bei einer Gefährdungslage

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Juni 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hermann Brückl die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Mag. Peter Weidinger, Mag. Selma Yildirim, Mag. Gerald Loacker, Maximilian Linder, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Michael Bernhard, Doris Margreiter, Dr. Johannes Jarolim sowie der Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, P) beschlossen.

 

Ein im Zuge der Debatte von der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: S, P, dagegen: V, F, N).

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (190 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 06 19

                                Hermann Brückl                                                                 Karlheinz Kopf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann