205 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 40/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend Liberalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke

Die Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Dezember 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich leben derzeit rund 1,5 Millionen Schmerzpatienten. Sie werden oft mit schweren Medikamenten behandelt, die enorme Nebenwirkungen haben. Als Alternative dazu sind bisher nur synthetische Cannabis-Extrakte verfügbar, also Präparate mit den Inhaltsstoffen Tetrahydrocannabinol (THC) oder Cannabidiol (CBD). Dronabinol etwa kostet für einen Tumorpatienten 500 bis 600 Euro im Monat, die nur fallweise von den Krankenkassen übernommen werden

Präparate aus bzw. mit Cannabisblüten kommen nicht nur billiger, sie wirken auch besser, da die Pflanze mehr als 500 Inhaltsstoffe enthält, also weitaus mehr als die Medikamente aus synthetischen Stoffen, die derzeit legal sind. Medizinisch nachgewiesen ist, dass Cannabisblüten effektiv wirken und dass die Einnahme nicht süchtig macht. Cannabisblüten müssen nicht geraucht werden. Sie können als Extrakt eingenommen werden, vaporisiert, oder als Tee. Einer Gesundheitsgefährdung durch Rauch kann somit begegnet werden.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. März 2018 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Peter Kolba die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ing. Markus Vogl und Mag. Gerald Loacker sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch.

Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschloss der Ausschuss bei der Debatte einstimmig die Einholung von schriftlichen Stellungnahmen. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Nachstehende Institutionen wurden gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Deutschland), BMI, BMVRDJ, BMVIT, Hauptverband Sozialversicherungsträger, Österr. Apothekerkammer, Österr. Ärztekammer, WKO, AK, ÖGB, LWK, Oberster Sanitätsrat, Parlamentsdirektion – Internationaler Dienst, BMASGK, Bundesländer als Träger von Krankenanstalten, Gesundheit Österreich GmbH, AGES, Schmerzkompetenzzentrum, Schmerzverband, Prim. Dr. Likar, UNODC

 

In seiner Sitzung am 19. Juni 2018 hat der Gesundheitsausschuss den gegenständlichen Entschließungsantrag erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Dr. Josef Smolle und Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Gabriela Schwarz, Dr. Brigitte Povysil, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„In der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 6. März 2018 wurde einstimmig beschlossen, zum Antrag 40/A(E) der Abgeordneten Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken Stellungnahmen damit befasster Behörden und Institutionen einzuholen.

Zusammenfassend kann als Ergebnis festgestellt werden, dass ein zukünftiger Einsatz von cannabishaltigen Arzneimitteln im Rahmen der Patientenversorgung entsprechende medizinische, rechtliche, organisatorische und ökonomische Rahmenbedingungen voraussetzt. In diesem Zusammenhang soll ein Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz vorgelegt werden, der als Grundlage die Ergebnisse der Ausschussbegutachtung sowie die Erfahrungen in Deutschland unter Einbindung der Österreichischen Ärztekammer, der Österreichischen Apothekerkammer, des Österreichischen Schmerzverbandes, der Gesundheit Österreich GmbH, der AGES und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger sowie – in Hinblick auf die Vermeidung von Missbrauch – des Innenministeriums zur Grundlage hat. Dieser Bericht soll bis zum 1. Jänner 2019 dem Nationalrat vorgelegt werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Gabriela Schwarz, Dr. Brigitte Povysil, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2018 06 19

                            Mag. Gerhard Kaniak                                                         Dr. Brigitte Povysil

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau