22 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP
Sammelbericht
des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen
über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 19, 21, 23 und 24, 26 bis 29 sowie 31 und 32
Inhaltsverzeichnis
I. Der Berichtspflicht unterliegende Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative Nr. 13/BI
Bürgerinitiative betreffend "Ehe Gleich! Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare" 5
Bürgerinitiative Nr. 23/BI
Bürgerinitiative betreffend „Freier Universitätszugang für österreichische Studenten!“ .................... 6
Bürgerinitiative Nr. 28/BI
Bürgerinitiative betreffend „Keine Reduzierung bei Polizeiinspektionen & Kein Stellenabbau von Polizeibeamten im Bezirk Gänserndorf!“ ..................................................................................................................................... 6
Bürgerinitiative Nr. 31/BI
Bürgerinitiative betreffend „freien und offenen Hochschulzugang“ ..................................................... 7
Bürgerinitiative Nr. 32/BI
Bürgerinitiative betreffend „Straffreistellung von Besitz und Erzeugung von Cannabis(-produkten) bei PatientInnen mit entsprechender medizinischer Indikation“ ................................................................................................ 8
II. Zuweisungen von Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative Nr. 1/BI
Bürgerinitiative betreffend „Informationspflicht bei Unterbezahlungen und Verlängerung der Verfallfristen“ 9
Bürgerinitiative Nr. 2/BI
Bürgerinitiative betreffend „Handy- und Internetnutzung von Kindern und Jugendlichen“ .............. 10
Bürgerinitiative Nr. 3/BI
Bürgerinitiative betreffend „Erhaltung der Hausapotheken in der Wildschönau“ ............................ 11
Bürgerinitiative Nr. 4/BI
Bürgerinitiative betreffend „Verbesserung der Lehrlingsausbildung“................................................. 12
Bürgerinitiative Nr. 5/BI
Bürgerinitiative betreffend „die längst fällige Einrichtung eines Unterstufen-realgymnasiums am BORG Hermagor ab dem Schuljahr 2015/2016“............................................................................................................................ 13
Bürgerinitiative Nr. 6/BI
Bürgerinitiative betreffend „Verpflichtung zur Abgabe unverkäuflicher Ware an die Zivilgesellschaft vor der Müllentsorgung - Anti-Wegwerf-Gesetz“................................................................................................ 14
Bürgerinitiative Nr. 7/BI
Bürgerinitiative betreffend „Gleiche Rechte für chronisch
kranke Kinder“.............................................................................................................................................. 15
Bürgerinitiative Nr. 8/BI
Bürgerinitiative betreffend „die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für PensionistInnen sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer- und Waisenpensionen“..................... 16
Bürgerinitiative Nr. 9/BI
Bürgerinitiative betreffend „Aufstockung der Vorbereitungsstunden bei der mündlichen Matura der standardisierten kompetenzorientierten Reife- und Diplomprüfung“................................................................................ 17
Bürgerinitiative Nr. 10/BI
Bürgerinitiative betreffend „Fakten helfen! Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und Erforschung der Gründe/Motive dafür“......................................... 18
Bürgerinitiative Nr. 11/BI
Bürgerinitiative betreffend „den Erhalt der Militärmusiken in allen Bundesländern in voller Spielstärke“ 19
Bürgerinitiative Nr. 12/BI
Bürgerinitiative betreffend „Lebenskompetenz Ernährung im Schulsystem“ 20
Bürgerinitiative Nr. 14/BI
Bürgerinitiative betreffend „Best- statt Billigstbieter bei Ausschreibungen im Linienbusverkehr. Qualitäts- und Sozialstandards, sowie verpflichtender Personalübergang bei Ausschreibungen im Linienbusverkehr“ 21
Bürgerinitiative Nr. 15/BI
Bürgerinitiative betreffend „Freie Schulwahl 2.0“.................................................................................... 22
Bürgerinitiative Nr. 16/BI
Bürgerinitiative betreffend „Billiger wohnen jetzt! Junges Wohnen muss bezahlbar werden!“.......... 23
Bürgerinitiative Nr. 17/BI
Bürgerinitiative betreffend „Selbstbestimmt statt fremdbeherrscht! Gegen sexuelle Belästigung und Ungleichbehandlung von Frauen an Österreichischen Hochschulen“............................................... 24
Bürgerinitiative Nr. 18/BI
Bürgerinitiative betreffend „Österreichweites Studierendenticket JETZT! Schaffung eines österreichweiten Studierendentickets für den öffentlichen Verkehr“................................................................................. 25
Bürgerinitiative Nr. 19/BI
Bürgerinitiative betreffend „Wahlfreiheit braucht Wahlmöglichkeit! Die Errichtung von Modellregionen ohne das Angebot von Sonderschulen oder Sonderschulklassen darf nicht so weit reichen, dass das Recht der Betroffenen auf Wahlfreiheit beschnitten wird“.................................................................................................................. 26
Bürgerinitiative Nr. 21/BI
Bürgerinitiative betreffend „Weg mit der Maklerprovision für Mieter!“.............................................. 27
Bürgerinitiative Nr. 24/BI
Bürgerinitiative betreffend „Homöopathie als Kassenleistung“........................................................... 28
Bürgerinitiative Nr. 26/BI
Bürgerinitiative betreffend „Nur wer beauftragt, zahlt - Bestellerprinzip für Immobilienmaklerprovisionen“ 29
Bürgerinitiative Nr. 27/BI
Bürgerinitiative betreffend „die ökologische Ausrichtung und die soziale Absicherung der Energiewende in Österreich. Zum Wohlergehen der Menschen und zur Schonung von Lebensräumen und Natur“....................... 30
Bürgerinitiative Nr. 29/BI
Bürgerinitiative betreffend „Chancengleichheit gehörloser Menschen im öster-reichischen Bildungssystem“ 31
III. Ausschussantrag
Ausschussantrag......................................................................................................................................... 31
Einleitung
Die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 37 waren bereits Verhandlungsgegenstände der vorangegangenen, XXV. Gesetzgebungsperiode, wurden in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt.
Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Bürgerinitiativen, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.
Die gegenständlichen Bürgerinitiativen wurden in der Sitzung des Nationalrates der XXVI. Gesetzgebungsperiode am 21. Dezember 2017 neuerlich dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen. Die detaillierten Informationen sind in der Folge bei den jeweiligen Bürgerinitiativen ersichtlich.
Im Berichtszeitraum trat der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zu zwei Sitzungen zusammen. Der vorliegende Sammelbericht behandelt die Bürgerinitiativen Nr. Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 19, 21, 23 und 24, 26 bis 29 sowie 31 und 32. Zur besseren Übersicht über den Verhandlungsverlauf jeder einzelnen Bürgerinitiative wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet.
Was die Gliederung anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung der der Berichtspflicht unterliegenden Bürgerinitiativen und danach die Auflistung jener Bürgerinitiativen, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates zugewiesen wurden.
In den Debatten zu diesen Bürgerinitiativen und Petitionen meldeten sich in der XXVI. Gesetzgebungsperiode (GP) die Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Melanie Erasim, MSc, Ing. Manfred Hofinger, Mario Lindner, Erwin Preiner und Petra Wagner sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Bernhard zu Wort.
Zu den Bürgerinitiativen Nr. 10 und 12 wurde schon in der XXV. Gesetzgebungsperiode während der Sitzung am 30. Juni 2016 eine Anhörung gem. § 100 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Nationalrates unter Beteiligung der/des Erstunterzeichnerin/Erstunterzeichners abgehalten:
• 10/BI (69/BI, XXV. GP): Dr.in Gertraude Steindl
• 13/BI (85/BI, XXV. GP): Dr. Helmut Graupner
Im Zuge der Hearing-Debatte ergriffen die damaligen Abgeordneten Hermann Gahr, Mag. Wolfgang Gerstl, Ing. Christian Höbart, Ulrike Königsberger-Ludwig, Katharina Kucharowits, Edith Mühlberghuber, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Julian Schmid, BA, Leopold Steinbichler sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Pock (Anm.: ab 10.8.2016 Michael Bernhard) das Wort.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger gewählt.
I. Der Berichtspflicht unterliegende Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative Nr. 13 betr. "Ehe Gleich!" (15.11.2017)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Dr. Graupner Helmut (überreicht als 85/BI, XXV. GP) |
8.8.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 30.6.2016 6.10.2016 18.1.2017 22.3.2017 13.6.2017 |
BMJ (19.2.2016) BMFJ (14.4.2016) BKA (9.8.2016) BMGF (16.8.2016) BMASK (22.8.2016) BMI (28.9.2016) BMEIA (17.10.2016) Fachverband der österr. Standesbeamtinnen und Standesbeamten (30.5.2017) Österr. Bundesverband für Psychotherapie (26.6.2017) |
8.8.2015 - 14.11.2017
40.963 |
-- |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
|
15.11.2017 - 27.2.2018
51 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Anders als im Großteil der westlichen Welt dürfen in Österreich zwei Männer oder zwei Frauen immer noch nicht heiraten, zeigt diese Bürgerinitiative auf. Während verschiedengeschlechtliche Paare am Standesamt eine Zivilehe schließen können, gibt es für gleichgeschlechtliche Paare nur die Möglichkeit eines Partnerschafts-vertrags (die eingetragene Partnerschaft), der aufgrund der zahlreichen Unterschiede nur als Institut zweiter Klasse angesehen werden könne. Eine solche Unterscheidung sei im 21. Jahrhundert eine unerträgliche Diskriminierung, weshalb die sofortige Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare auch in Österreich gefordert wird. Dies werde laut Umfragen auch von drei Vierteln der ÖsterreicherInnen unterstützt.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F/dagegen: S, N, P) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 13 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Bürgerinitiative Nr. 23 betr. "Freier Universitätszugang für österreichische Studenten!" (15.11.2017)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Mayrbäurl Felix Berthold (überreicht als 107/BI, XXV. GP) |
13.10.2016 |
18.1.2016 22.3.2017 13.6.2017 |
BMWFW (3.3.2017) UNIKO (20.5.2017) |
13.10.2016 - 14.11.2017
244 |
-- |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
|
15.11.2017 - 27.2.2018
20 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Die Abschaffung der Aufnahmetests an den heimischen Hochschulen steht im Fokus dieser Bürgerinitiative. Es sei eine Frage der Generationengerechtigkeit, jedem/r österreichischen Maturantin/-in bei der Auswahl seines/ihres Studiums freie Wahl zu lassen, argumentieren die UnterstützerInnen. Statt der Aufnahmetests könnten etwa verpflichtende "Self-Assessments" eingeführt werden, um die Auseinandersetzung der BewerberInnen mit ihrem Wunschstudium zu fördern. Ausnahmen sollte es nur bei Kunst- und Sportstudien geben, da diese spezifische Veranlagungen erfordern.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 23 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Bürgerinitiative Nr. 28 betr. "Keine Reduzierung bei Polizeiinspektionen & Kein Stellenabbau von Polizeibeamten im Bezirk Gänserndorf!" (15.11.217)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Klement Karl (überreicht als 112/BI, XXV. GP) |
1.2.2017 |
22.3.2017 13.6.2017 |
BMI (10.4.2017) |
1.2.2017-14.11.2017
20 |
-- |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
|
15.11.2017 - 27.2.2018
2 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Da der Bezirk Gänserndorf ein starkes Bevölkerungswachstum verzeichnet, wird der bereits erfolgte Abbau von 25 Polizeiplanstellen strikt abgelehnt, heißt es in einer Bürgerinitiative. Generell sprechen sich die UnterstützerInnen gegen die Schließung von weiteren Polizeiinspektionen aus, wenn nicht vorher ein abgestimmtes regionales, gemeindeübergreifendes Gesamtkonzept vorgelegt wird. Dieses "Sterben auf Raten" dürfe nicht mehr länger hingenommen werden.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 28 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Bürgerinitiative Nr. 31 betr. " freien und offenen Hochschulzugang" (15.11.2017)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Fleischhacker Marie-Therese (überreicht als 115/BI, XXV. GP) |
2.5.2017 |
13.6.2017 13.6.2017 |
BMWFW (18.7.2017) |
2.5. - 14.11.2017
1.596
|
-- |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
|
15.11.2017 - 27.2.2018
1.631 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Für den Erhalt des freien Hochschulzugangs und eine ausreichende Finanzierung der Universitäten setzt sich diese Bürgerinitiative ein. Die zwischen den Regierungsparteien vereinbarte Einführung der Studienplatzfinanzierung würde nicht mehr Mittel für die Unis bringen, sondern nur die Anzahl der Studierenden reduzieren, befürchten die UnterstützerInnen. Da dies nur mit Zugangsbeschränkungen funktionieren würde, wäre der freie Hochschulzugang dann Geschichte.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: F, V/dagegen: S, N, P) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 31 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Bürgerinitiative Nr. 32 betr. "Straffreistellung von Besitz und Erzeugung von Cannabis (-produkten) bei PatientInnen mit entsprechender medizinischer Indikation" (30.5.2017)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Krammer Patrick (überreicht als 116/BI, XXV. GP) |
30.5.2017 |
13.6.2017 |
BMLFUW (5.7.2017) BMGF (8.8.2017) BMI (12.7.2017) BMJ (19.7.2017) |
30.5.-14.11.2017
3.695 |
-- |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
|
15.11.2017 - 27.2.2018
371 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Auf eine Änderung des Suchtmittelgesetzes zielt eine diese Bürgerinitiative ab. Darin wird der Nationalrat ersucht, den Besitz und die Erzeugung, sowie die (Weiter-)Verarbeitung von Cannabis/Produkten für PatientInnen mit entsprechender medizinischer Indikation umgehend straffrei zu stellen. Cannabis werde mittlerweile bei vielen Gesundheitsproblemen eingesetzt und "könne bei einigen Krankheitsbildern (Krebs, Aids, etc.) lebensrettend sein" argumentieren die UnterstützerInnen. Im Konkreten verlangt die Initiative u.a., dass es der betroffenen Personengruppe erlaubt wird, an ihrem Hauptwohnsitz die für ihre Erkrankung angemessene Anzahl an Cannabispflanzen anzubauen, sowie durch Trennung der Blüten und des Harzes von Blättern und Stängeln ihr Therapeutikum zu gewinnen sowie zu besitzen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: F, V/dagegen: S, N, P) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 32 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
II. Zuweisungen von Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative Nr. 1 betr. "Informationspflicht bei Unterbezahlungen und Verlängerung der Verfallsfristen " (15.11.2017)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Dr. Kalliauer Johann (überreicht als 44/BI, XXV. GP) |
28.3.2014 |
1.7.2014 17.9.2014 |
BMJ (25.7.2014) BMASK (28.7.2014) BMWFW (31.7.2014) |
28.3. -17.9.2014
1.309 |
Zuweisung Ausschuss für Arbeit und Soziales |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
|
15.11.2017 - 27.2.2018
44 |
Zuweisung Ausschuss für Arbeit und Soziales |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Einige Unternehmen zahlen ihren Beschäftigten weniger Lohn, Gehalt, Überstunden oder Zulagen aus als ihnen laut Kollektivvertrag zustehen, beklagen die UnterzeichnerInnen dieser Bürgerinitiative. Viele Millionen Euro pro Jahr entgingen dadurch den ArbeitnehmerInnen. Wenn die Gebietskrankenkasse (GKK) mit dem Finanzamt bei einer Betriebskontrolle eine Unterentlohnung aufdeckt, dann dürfen die betroffenen MitarbeiterInnen derzeit nicht einmal darüber informiert werden, lautet die zentrale Kritik. Die BürgerInnen fordern daher, dass entsprechende gesetzliche Regelungen dafür sorgen, dass die Beschäftigten verständigt werden, wenn eine Kontrolle zeigt, dass sie zu wenig Lohn oder Gehalt bekommen haben. Außerdem sollen Verfallsfristen von weniger als drei Jahren für nichtbezahlte Ansprüche von ArbeitnehmerInnen abgeschafft werden.
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 17.9.2014 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 1 dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 2 betr. "Handy- und Internetnutzung von Kindern und Jugendlichen" (15.11.2017)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Mag. Strauss Alice (überreicht als 45/BI, XXV. GP) |
30.4.2014 |
1.7.2014 17.9.2014
|
BMASK (28.8.2014) BMBF (10.9.2014) BMFJ (12.9.2014) |
30.4. -17.9.2014
1.824 |
Zuweisung Unterrichtsausschuss |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
|
15.11.2017 -27.2.2018
36 |
Zuweisung Unterrichtsausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Zahlreiche BürgerInnen zeigen sich besorgt über die negativen Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, denen vor allem die Kinder und Jugendlichen heutzutage ausgesetzt sind. Phänomene wie Cyber-Mobbing, Cyber-Bullying, Cyber-Stalking und Cyber-Grooming greifen immer mehr um sich, Videos mit pornographischen und gewaltverherrlichenden Inhalten seien keine Seltenheit mehr und auch die Zahl der internetsüchtigen Jugendlichen steige ständig. Aufgrund zahlreicher schockierender Vorkommnisse an Schulen sowie im privaten Bereich wenden sich die Unterzeichner mit dem Ersuchen an die Politik, sich diesem Thema intensiver anzunehmen und entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten. Der Forderungskatalog der Bürgerinitiative enthält folgende Punkte: Einführung einer verbindlichen Übung zum Thema "Medienerziehung und Umgang mit neuen Medien" für alle Schülerinnen und Schüler, verpflichtende Einführung eines Medien-Führerscheins, flächendeckendes Sperren aller Internetseiten mit Kinder- und Jugendverbot nach dem Vorbild von Großbritannien sowie generelles Handy-, Smartwatch- und Smartbrillennutzungs-Verbot an öffentlichen Schulen.
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 17.9.2014 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 2 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 3 betr. " Erhaltung der Hausapotheken in der Wildschönau" (15.11.2017)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Silberberger Rainer (überreicht als 46/BI, XXV. GP) |
30.4.2014 |
1.7.2014 17.9.2014 |
BMG (14.8.2014) BMG (7.11.2014) |
30.4. - 25.11. 2014
561 |
Zuweisung Gesundheits- ausschuss |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
|
15.11.2017 -27.2.2018
4 |
Zuweisung Gesundheits- ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Im Sinne der Gewährleistung einer guten Lebensqualität im ländlichen Raum setzt sich diese Bürgerinitiative dafür ein, dass in peripher gelegenen und weit zerstreuten Gemeinden ärztliche Hausapotheken trotz Bestehens einer öffentlichen Apotheke betrieben werden können. Im konkreten Fall geht es um die Gemeinde Wildschönau im Tiroler Unterland, dessen Siedlungsgebiet sich auf einer Tallänge von 24 km verteilt und wo manche Gehöfte auf bis zu 1.300 Meter Seehöhe liegen. Die Gemeinde wird von zwei praktizierenden Ärzten betreut, die derzeit jedoch keine Hausapotheke führen dürfen. Eine entsprechende Novellierung des Österreichischen Apothekergesetzes sei daher dringend notwendig.
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 25. November 2014 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 3 dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 4 betr. "Verbesserung der Lehrlingsausbildung" (15.11.2017)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Granegger Kevin (überreicht als 51/BI, XXV. GP) |
1.7.2014 |
17.9.2014 25.11.2014 27.1.2015 14.4.2015 |
BMWFW (28.10.2014) BMBF (19.11.2014) BMASK (28.10./ 19.11.2014) |
1.7.2014 – 14.4.2015
825 |
Zuweisung Ausschuss für Wirtschaft und Industrie |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
|
15.11.2017 -27.2.2018
14 |
Zuweisung Ausschuss für Wirtschaft und Industrie |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Auf eine umfassende Verbesserung der Lehrlingsausbildung in Österreich zielt diese Bürgerinitiative ab, die bis zur ihrer Einbringung in den Nationalrat von über 4.000 Menschen unterstützt wurde. Aus der Sicht der UnterzeichnerInnen wäre die Umsetzung eines nachhaltig wirksamen Bildungs- und Ausbildungskonzepts dringend notwendig, das nicht nur den aktuellen Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung trägt, sondern vor allem den Jugendlichen eine professionelle Ausbildung gewährleistet. Der konkrete Forderungskatalog enthält u.a. die Modernisierung der Berufsfelder (z.B. Zusatzkenntnisse für angehende KöchInnen aus den Lehrberufen Konditor, Bäcker und Fleischer), die Ausweitung der Berufsschulzeit von acht auf zwölf Wochen (maximal sieben Unterrichtsstunden pro Tag) sowie die (freiwillige) Möglichkeit, im dritten Lehrjahr drei bis sechs Monate in einem qualifizierten Betrieb eines EU-Mitgliedslands zu arbeiten. Für besonders wichtig wird auch erachtet, dass nur jene Unternehmen Lehrlinge ausbilden sollen, die alle Bedingungen erfüllen und wo jedem Lehrling eine verantwortliche Person zur Seite gestellt wird. Außerdem sollte eine unabhängige Institution die tatsächliche Qualität der dualen Ausbildung regelmäßig überprüfen und evaluieren.
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 14. April 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 4 dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 5 betr. "die längst fällige Einrichtung eines Unterstufenrealgymnasiums am BORG Hermagor ab dem Schuljahr 2015/2016" (15.11.2017)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Mag. Kaserer-Zoppoth Andrea (überreicht als 55/BI, XXV. GP) |
22.10.2014 |
25.11.2014 14.4.2015 25.6.2015 17.11.2015 2.3.2016 |
BMBF (26.1.2015) (15.6.2015) Kärntner LReg. (15.2.2016) |
22.10.2014 – 2.3.2016
88 |
Zuweisung Unterrichts-ausschuss |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
|
15.11.2017 -27.2.2018
1 |
Zuweisung Unterrichts-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Der Bezirk Hermagor (18.547 EinwohnerInnen) ist der einzige politische Bezirk Kärntens ohne AHS-Unterstufe. Um all jenen SchülerInnen, die nicht die Neue Mittelschule im Ort besuchen wollen, das tägliche stundenlange Pendeln (bis zu 120 km) in eines der Gymnasien in Villach, Villach Land oder Lienz zu ersparen, fordert eine Bürgerinitiative die Einrichtung einer AHS Unterstufe in Hermagor. Diese Maßnahme würde zudem die Benachteiligung der Region gerade im so wichtigen Bildungsbereich beenden und vielleicht auch die Abwanderung vieler junger Familien stoppen, meinen die UnterstützerInnen..
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 5 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 6 betr. "Verpflichtung zur Abgabe unverkäuflicher Ware an die Zivilgesellschaft vor der Müllentsorgung - Anti-Wegwerf-Gesetz" (15.11.2017)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
DI Hönigsberger Oliver (überreicht als 57/BI, XXV. GP) |
23.10.2014 |
25.11.2014 14.4.2015 |
BMWFW (26.1.2015) BMLFUW (13.1.2015) BMASK (27.2.2015) |
23.10.2014 - 14.4.2015
8.829 |
Zuweisung Umweltaus-schuss |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
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15.11.2017 - 27.2.2018
570 |
Zuweisung Umweltaus-schuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Gegen die Verschwendung von noch nutzbaren Lebensmitteln setzen sich zahlreiche Personen in Form dieser Bürgerinitiative ein. Die Regierung wird von ihnen aufgefordert, ein Anti-Wegwerf-Gesetz zu erlassen, das u.a. folgende Ziele zum Inhalt hat: Verringerung der Überproduktion und Verschwendung von Lebensmitteln; Einführung von MüllwächterInnen und Zugang zu allen Müllcontainern; Unterstützung von bedürftigen Menschen durch Gratisbezug und Förderung der Sharing Economy. Es sollen dabei alle Lebensmittel in Betracht kommen, die nach hygienischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten genießbar sind.
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 14. April 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Umweltausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 6 dem Ausschuss für Umweltausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 7 betr. "gleiche Rechte für chronisch kranke Kinder" (15.11.2017)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Hopfinger Peter (überreicht als 60/BI, XXV. GP) |
30.10.2014 |
25.11.2014 14.4.2015 25.6.2015 17.11.2015 2.3.2016 |
Volksanwaltschaft (21.11.2014) BMG (23.1.2015) BMBF (30.1.2015) Erstunterzeichner (9.4.2015) BMASK (15.5.2015) BMBF-Schul-ärztlicher Dienst (20.1.2016) |
30.10.2014 - 2.3.2016
2.998
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Zuweisung Unterrichts- ausschuss |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
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15.11.2017 - 27.2.2018
16 |
Zuweisung Unterrichts- ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
In Österreich leben über 190.000 Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen (Diabetes, Asthma, Epilepsie, Allergien usw.), heißt es im Text dieser Bürgerinitiative. Die Schulen, Kindergärten und Betreuungseinrichtungen seien darauf aber nicht entsprechend vorbereitet. Gleichzeitig müsse darauf geachtet werden, dass es zu keinen Diskriminierungen, z.B. durch den Ausschluss von Bildungseinrichtungen oder Veranstaltungen (Wandertagen, Skikursen) komme, da alle Kinder das gleiche Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung haben, argumentieren die UnterzeichnerInnen.
Falls Unterstützungsleistungen durch Gesundheits- oder Assistenzberufe für die Ausbildung von Kindern zusätzlich erforderlich sind, sollten sie von den Kindergärten und Schulen ohne Extrakosten für die Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Es gebe dafür in einigen Bundesländern bereits erfolgreiche Modelle, die als Vorbild dienen können. Zusätzlich brauche es mehr Rechtssicherheit für jene Personen, die Kindern in Ausübung ihres Berufes Unterstützungsleistungen gewähren. Um all dies zu gewährleisten, fordern die UnterstützerInnen die Umsetzung und Anwendung der bereits gesetzlich festgelegten Rechte für Kinder mit chronischen Erkrankungen auf der Basis des 4. Bundes-Verfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern, des Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetzes sowie des Artikels 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie anderer relevanter rechtlicher Regelungen und internationaler Verträge.
Anmerkung: Geschätzt wird, dass rund 200.000 der 1,2 Millionen Kinder und Jugendlichen ihren Schulalltag mit ständigen Beschwerden bzw. chronischen Erkrankungen zu meistern haben, was sie selbst und ihre PädagogInnen vor große Herausforderungen stellt. Zur eingehenden Behandlung der medizinischen und rechtlichen Aspekte dieser Problematik mit dem Ziel, Lösungsansätze für alle Betroffenen zu erarbeiten, lud der damalige Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer Ende Mai 2015 gemeinsam mit Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer zur Tagung „Das chronisch kranke Kind im Schulsystem“ ins Palais Epstein (vgl. Parlamentskorrespondenz Nr. 570, 28.5.2015).
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 7 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 8 betr. "die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für PensionistInnen sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer- und Waisenpensionen" (15.11.2017)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Fürst Ditmar (überreicht als 61/BI, XXV. GP) |
20.11.2014 |
14.4.2015 25.6.2015 17.11.2015 |
BMASK (12.6.2015) BMF (26.8.2015) BKA (31.8.2015) |
20.11.2014 - 17.11.2015
1.284
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Zuweisung Verfassungs-ausschuss |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
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15.11.2017 - 27.2.2018
25 |
Zuweisung Verfassungs-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Seit Mitte der 1990-er Jahre müssen BeamtInnen im Ruhestand sowie ÖBB-Pensionistlnnen einen sogenannten Pensionssicherungsbeitrag leisten, der bei ehemaligen Bundesbediensteten zwischen 3,1 % und - in Ausnahmefällen -sogar 25 % betragen kann. Diese Regelung betrifft auch jene Pensionen, die an Hinterbliebene dieser Personengruppe ausbezahlt werden. Da mittlerweile der ursprüngliche Grund für die Einführung dieser Bestimmung – Ausgleich des Unterschiedes zu den ASVG-Pensionen – weggefallen sei, treten die Unterstützer einer Bürgerinitiative dafür ein, dass Pensionssicherungsbeiträge erst für jene Beträge eingehoben werden, die die Höchstbeitragsgrundlage übersteigen.
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 17. November 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Verfassungsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 8 dem Verfassungsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 9 betr. "Aufstockung der Vorbereitungsstunden bei der mündlichen Matura der standardisierten kompetenzorientierten Reife- und Diplomprüfung" (15.11.2017)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Faymann Lukas (überreicht als 64/BI, XXV. GP) |
19.12.2014 |
14.4.2015 25.6.2015 |
BMBF (15.6.2015) |
19.12.2014 - 25.6.2015
459 |
Zuweisung Unterrichtsausschuss |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
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15.11.2017 - 27.2.2018
19 |
Zuweisung Unterrichtsausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Ab der ersten Durchführung der standardisierten Reife- und Diplomprüfung im Schuljahr 2015 stehen Schülerinnen und Schülern nur noch vier Vorbereitungsstunden pro Fach bei der mündlichen Matura zur Verfügung, heißt es in einer weiteren Bürgerinitiative. Da gerade vor den ersten Durchgängen viel Unklarheit bezüglich der Prüfungsformate und des Maturablaufs herrscht, stelle dies eine unzureichende Vorbereitung dar, argumentieren die Einbringer. Aus diesem Grund fordern sie den Nationalrat auf, die Anzahl der Vorbereitungsstunden wieder auf das ursprüngliche Ausmaß aufzustocken.
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 25.Juni 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 9 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 10 betr. "Fakten helfen! Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und Erforschung der Gründe/Motive dafür" (15.11.2017)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Dr.in Steindl Gertraude 69/BI, XXV. GP) |
28.4.2015 |
25.6.2015 17.11.2015 2.3.2016 30.6.2016 6.10.2016 18.1.2017 22.3.2017 |
BMG (21.8.2015) BMBF (14.9.2015) BMFJ (28.10.2015) BMJ (19.2.2016) Dr. Christian Fiala (Gynmed) (20.5.2016) Österr. Ärzte-kammer (17.8.2016) Österr. Institut für Familienforschung (24.8.2016) Burgenland (1.12.2016) Kärntnen (18.11.2016) NÖ (9.11.2016) (23.11.2016) OÖ (17.11.2016) Salzburg (21.12.2016) Steiermark (5.12.2016) Tirol (28.11.2016) Vorarlberg. (14.11.2016) Wien (13.12.2016) Österr. Hebammengremium (15.20207) Renate Mitterhuber, MSc (16.2.2017) Univ-Prof.in Dr.in Angelika Walser (1.3.2017) |
28.4.2015 - 22.3.2017
5.139 |
Zuweisung Gesundheitsausschuss |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
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15.11.2017 - 27.2.2018
1.028 |
Zuweisung Gesundheitsausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Während nahezu alle europäischen Länder anonym Zahlen und Motive zu Schwangerschaftsabbrüchen erheben, sei dies in Österreich nicht der Fall. Ebenso fehlen gesicherte Erkenntnisse, warum es dazu kommt, heißt es in dieser Bürgerinitiative. Man brauche jedoch dringend Fakten, um einerseits die Gründe für diesen Eingriff zu erforschen und um anderseits gezielt helfen zu können. Die Forderungen beziehen sich daher auf die Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und deren jährliche Veröffentlichung sowie die regelmäßige wissenschaftliche und anonyme Erforschung der Gründe als Basis für Prävention und bedarfsgerechte Unterstützung.
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 10 dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 11 betr. "den Erhalt der Militärmusiken in allen Bundesländern in voller Spielstärke" (15.11.2017)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Matthäus Rieger (überreicht als 71/BI, XXV. GP) |
20.5.2015 |
25.6.2015 17.11.2015 |
Volksanwaltschaft (18.6.2015) BMF (26.8.2015) BMLVS (10.7.2015) |
20.5. - 17.11. 2015
3.222 |
Zuweisung Ausschuss für Landesver-teidigung |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
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15.11.2017 - 27.2.2018
14 |
Zuweisung Ausschuss für Landesver-teidigung |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Fast 50.000 Personen setzen sich im Rahmen dieser Bürgerinitiative für den Erhalt der Militärmusiken ein. Der Plan des Verteidigungsministeriums zur Umstrukturierung der Militärmusiken hätte die Auflösung der bisher selbständigen Militärmusiken in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg zur Folge. Für den Weiterbestand der Militärmusiken in bisherigem Umfang bräuchte es aber lediglich rund € 2 Mio. zur Bezahlung der Grundwehrdiener für den verlängerten Dienst vom 7. bis zum 14. Monat; die Einsparungen lägen daher im Promillebereich. Es dürfe nicht vergessen werden, dass die Militärmusiken bei ihren Auftritten eine enorme Anziehungskraft haben und das österreichische Bundesheer bestens in der ganzen Welt repräsentieren.
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 17. November 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Ausschuss für Landesverteidigung des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 11 dem Landesverteidigungsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 12 betr. "Lebenskompetenz Ernährung im Schulsystem" (15.11.2017)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Mohrs Matthias (überreicht als 74/BI, XXV. GP) |
16.6.2015 |
25.6.2015 17.11.2015
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BMG (18.8.2015) BMWFW (19.8.2015) BMLFUW (21.8.2015) BMBF (7.9.2015) |
16.6. - 17.11. 2015
372 |
Zuweisung Unterrichts-ausschuss |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
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15.11.2017 - 27.2.2018
18 |
Zuweisung Unterrichts-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Die Bereiche Ernährung, Kochen, Gesundheit und VerbraucherInnenbildung gelten für die EinbringerInnen dieser Bürgerinitiative als Lebenskompetenzen und sollten daher im Schulsystem verstärkt berücksichtigt werden. In diesem Sinne sollte das Unterrichtsangebot zu diesen Themen an Volksschulen sowie in der Sekundarstufe 1 sukzessive – mit dem Ziel der Einführung eines eigenen, obligatorischen Faches - ausgebaut werden. Auch an den Pädagogischen Hochschulen, den Universitäten und Weiterbildungseinrichtungen müsste eine praxisnahe Ausbildung in diesen Lebenskompetenzen sichergestellt werden. Mittel- und langfristig gesehen wäre die Schaffung einer tertiären Bildungseinrichtung mit dem Schwerpunkt Lebenskompetenzen wünschenswert.
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 17. November 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 12 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 14 betr. "Best- statt Billigstbieter bei Ausschreibungen im Linienbusverkehr. Qualitäts- und Sozialstandards, sowie verpflichtender Personalübergang bei Ausschreibungen im Linienbusverkehr" (15.11.2017)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Delfs Karl (überreicht als 88/BI, XXV. GP) |
24.9.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 30.6.2016 |
BMVIT (28.12.2015) BKA (22.1.2016) BMF (14.4.2016) |
24.9.2015 - 30.6.2016
793
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Zuweisung Verfassungs-ausschuss |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
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15.11.2017 - 27.2.2018
10 |
Zuweisung Verfassungs-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Auf Probleme mit Sozialdumping bei privaten Busunternehmen macht die Gewerkschaft "vida" aufmerksam, die diese parlamentarische Bürgerinitiative gestartet hat: Die Verkehrsverbünde schließen in der Regel sogenannte Bruttoverträge mit den Busunternehmen ab. Die Unternehmen werden pro gefahrenem Kilometer bezahlt und müssen diese Leistung möglichst billig erbringen. Der Bereich, wo gespart werden kann, sind also nur die Gehälter bzw. Löhne und Sozialleistungen für die Beschäftigten, heißt es in der Begründung. Um diese Fehlentwicklung zu stoppen, müsse im Bundesvergabegesetz sichergestellt werden, dass bei Ausschreibungen von Busleistungen das Bestbieterprinzip angewendet wird. Zusätzlich soll der dazu vom Verkehrsministerium veröffentlichte Leitfaden zu Qualitäts- und Sozialstandards verpflichtend zur Anwendung kommen. Wichtig wäre es auch, dass bei einem Betreiberwechsel die bisher auf diesem Streckenlos Beschäftigten zu ihren aktuellen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen vom neuen Unternehmen übernommen werden.
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Verfassungsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 14 dem Verfassungsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 15 betr. "Freie Schulwahl 2.0" (15.11.2017)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Hernegger Edgar (überreicht als 90/BI, XXV. GP) |
20.10.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 |
BMBF (20.1.2016) |
20.10.2015 - 2.3.2016
1.991 |
Zuweisung Unterrichts-ausschuss |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
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15.11.2017 - 27.2.2018
11 |
Zuweisung Unterrichts-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Die extrem niedrige Förderung von Schulen in freier Trägerschaft in Österreich erschwere die gesetzlich garantierte freie Schulwahl bzw. verunmögliche diese für Eltern mit niedrigem Einkommen. Dadurch werde aber die Umsetzung des Art. 14 (3) der Europäischen Charta der Grundrechte (Recht auf Bildung) verhindert, nämlich die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen. Durch eine Novellierung des Privatschulgesetzes soll daher sichergestellt werden, dass Schulen in freier Trägerschaft mit Öffentlichkeitsrecht einen Rechtsanspruch auf Abdeckung ihrer Kosten in Höhe der durchschnittlichen Kosten anderer Schulen haben sowie eine volle Autonomie bei der Umsetzung ihrer jeweiligen pädagogischen Inhalte im Rahmen ihrer genehmigten Lehrpläne und Statuten genießen können.
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 15 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 16 betr. "Billiger wohnen jetzt! Junges Wohnen muss bezahlbar werden" (15.11.2017)
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überreicht durch |
Zuwei-sung |
im Ausschuss behandelt |
Stellung-nahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Mag. Kühnel Stefan (überreicht als 97/BI, XXV. GP) |
24.2.2016 |
30.6.2016 6.10.2016 18.1.2017 22.3.2017 13.6.2017
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BMJ (7.7.2016) BMWFW (15.7.2016) BMASK (24.8.2016) BMF (29.11.2016) NÖ (3.3.2017) Salzburg (14.2.2017) Tirol (13.2.2017) Vorarlberg (27.2.2017) Wien (2.3.2017) |
24.2.2016 - 14.11.2017
390 |
-- |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
|
15.11.2017 - 27.2.2018
24 |
Zuweisung Ausschuss für Bauten und Wohnen |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Wohnen sei ein Grundrecht und müsse daher bezahlbar sein, lautet die zentrale Forderung dieser Bürgerinitiative. Die aktuelle Situation sehe leider anders aus, da die Mietpreise vor allem in den Großstädten ständig steigen und für junge Leute praktisch unleistbar geworden sind. Für eine 75 m²-Wohnung müsse man derzeit in den Ballungszentren schon über 900 € im Monat ausgeben, wobei die Betriebskosten noch gar nicht enthalten sind. Da junge ArbeiterInnen durchschnittlich 15.000 €/Jahr und Angestellte etwa 20.000 €/Jahr verdienen, müssen sie einen großen Anteil ihres Einkommens für das Wohnen aufwenden, geben die BürgerInnen zu bedenken. Um dieser besorgniserregenden Entwicklung entgegen zu wirken, schlagen sie u.a die Einführung eines Universalmietrechts (Basismiete von maximal 5,5 € pro Quadratmeter plus klare Regelung der Zu- und Abschläge), die Einführung einer Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe sowie die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel vor
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 16 dem Ausschuss für Bauten und Wohnen des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 17 betr. "Selbstbestimmt statt fremdbeherrscht! Gegen sexuelle Belästigung und Ungleichbehandlung von Frauen an österreichischen Hochschulen" (15.11.2017)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Hochmayr Sandra (überreicht als 98/BI, XXV. GP) |
17.3.2016 |
30.6.2016 6.10.2016 18.1.2017 22.3.2017 |
BMJ (7.7.2016) BMGF (12.8.2016) BMWFW (17.8.2016) Österr.Hoch-schüler_innen-schaft (29.9.2016) VSSTÖ (3.10.2016) BMJ (erneut) (14.10.2016) Gleichbehandlungsanwaltschaft (27.2.2017) |
17.3.2016 - 22.3.2017
224 |
Zuweisung Wissen-schafts-ausschuss |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
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15.11.2017 - 27.2.2018
11 |
Zuweisung Wissen-schafts-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Frauen seien an den österreichischen Hochschulen zwar formell gleichgestellt, dennoch komme es immer noch zu Diskriminierungen, konstatieren die UnterstützerInnen dieser Bürgerinitiative. Da auch sexuelle Belästigung ein großes Problem darstellt, sollten an allen Hochschulen entsprechende Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen gegründet werden, die sich mit diesem Thema befassen. Deren Aufgabe ist es u.a., Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung aufzuzeigen. Außerdem soll sexueller Belästigung bzw. Gewalt entgegengewirkt und die Angehörigen sowie Organe der Universität in diesen Angelegenheiten beraten und unterstützt werden. Es wäre auch notwendig, an jeder Universität und bei der ÖH verpflichtend Frauenreferate einzurichten, urgieren die UnterzeichnerInnen.
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Wissenschaftsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 17 dem Wissenschaftsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 18 betr. "Österreichweites Studierendenticket JETZT! Schaffung eines österreichweiten Studierendentickets für den öffentlichen Verkehr" (17.11.2017)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Haas Meryl (überreicht als 101/BI, XXV. GP) |
27.4.2016 |
30.6.2016 6.10.2016 |
BMWFW (15.7.2016) BMFJ (15.7.2016) BMVIT (25.7.2016) AktionsGemeinschaft (30.8.2016) Österreichische Hochschüler_innen-schaft (21.9.2016) |
27.4. - 6.10.2016
25.894 |
Zuweisung Verkehrs-ausschuss |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
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15.11.2017 - 27.2.2018
62 |
Zuweisung Verkehrs-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Um Studierenden günstige Fortbewegungsmöglichkeiten in ganz Österreich zu ermöglichen, sollte der Sozialminister entsprechende Verträge mit öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen abschließen. Die EinbringerInnen der Bürgerinitiative schlagen dabei die Zahlung von Selbstbehalten durch die Studierenden vor, und zwar 360 € für 12 Monate, 180 € für sechs Monate oder 90 € für drei Monate. Voraussetzung für den Erhalt sollte die Inskription an einer österreichischen Hochschule sein, ab dem dritten Semester muss eine bestimmte Studienleistung nachgewiesen werden.
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 6. Oktober 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Verkehrsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 18 dem Verkehrsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 19 betr. "Wahlfreiheit braucht Wahlmöglichkeit! Die Errichtung von Modellregionen ohne das Angebot von Sonderschulen oder Sonderschulklassen darf nicht so weit reichen, dass das Recht der Betroffenen auf Wahlfreiheit beschnitten wird" (15.11.2017)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Schmid Ilse (überreicht als 102/BI, XXV. GP) |
7.6.2016 |
30.6.2016 6.10.2016 |
BMB (1.8.2016) |
7.6. - 6.10.2016
3.122 |
Zuweisung Unterrichtsausschuss |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
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15.11.2017 - 27.2.2018
4 |
Zuweisung Unterrichts-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Der Nationalrat wird im Rahmen dieser Bürgerinitiative ersucht, nicht zuzulassen, dass über das "Vehikel Modellregion" Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf der Besuch einer ihrer Behinderung entsprechenden Sonderschule oder Sonderschulklasse unmöglich gemacht wird. Viele Indizien sprechen dafür, dass durch die Abschaffung von Sonderschulen vor allem ein Einsparungseffekt erzielt werden soll. Qualitätsvolle innere Reformen bzw. die Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Normen müssten dazu führen, möglichst vielen Betroffenen eine ihren Bedürfnissen entsprechende Bildung zu ermöglichen. Jeglicher Zwang in ein System, das den speziellen Notwendigkeiten nicht gerecht wird bzw. nicht gerecht werden kann, werde daher abgelehnt.
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 6. Oktober 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 19 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 21 betr. "Weg mit der Maklerprovision für Mieter!" (15.11.2017)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Kahr Elke (überreicht als 105/BI, XXV. GP) |
27.9.2016 |
6.10.2016 18.1.2017 22.3.2017 |
BMWFW (4.11.2016) BMJ (29.11.2016) BMASK (1.12.2016) Verband der Immobilienwirtschaft (15.3.2017) |
27.9.2016 - 22.3.2017
154 |
Zuweisung Bautenausschuss |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
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15.11.2017 - 27.2.2018
43 |
Zuweisung Ausschuss für Bauten und Wohnen |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
In dieser Bürgerinitiative, als deren Erstunterzeichnerin die stellvertretende Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr firmiert, wird die Abschaffung der Maklerprovision für MieterInnen gefordert. Aufgrund der steigenden Preise sei es immer schwieriger geworden, günstigen Wohnraum zu finden. Dazu beigetragen habe die gesetzliche Bestimmung, wonach die Provisionen auf Basis der Miethöhen berechnet werden. Es sollte daher festgelegt werden, dass für die Kosten der Maklerprovision, die zudem 500 € nicht überschreiten soll, ausschließlich die VermieterInnen aufkommen müssen, fordern die EinbringerInnen den Bundesgesetzgeber auf.
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, , die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Bautenausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 21 dem Ausschuss für Bauten und Wohnen des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 24 betr. "Homöopathie als Kassenleistung" (15.11.2017)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Dr. Zauner Bernhard (überreicht als 108/BI, XXV. GP) |
13.10.2016 |
18.1.2017 22.3.2017 13.6.2017 |
BMASK (24.1.2017) BMWFW (6.3.2017) BMGF (9.3.2017) (24.4.2017) Österr. Apothekerkammer (28.7.2017) |
13.10.2016 - 14.11.2017
4.178 |
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Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
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15.11.2017 - 27.2.2018
504 |
Zuweisung Gesundheits-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Tausende ÖsterreicherInnen lassen sich regelmäßig homöopathisch behandeln bzw. wenden homöopathische Arzneien an. Obwohl sie in die heimischen Kassen einzahlen, werden diese Leistungen nicht refundiert, bemängeln die EinbringerInnen dieser Bürgerinitiative, die eine Kostenübernahme durch die Sozialversicherungen fordern. Es gebe zudem ausreichende wissenschaftliche Studien, die eine Wirkung der Homöopathie über den oftmals zitierten Placebo-Effekt hinaus belegen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 24 dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 26 betr. "Nur wer beauftragt, zahlt - Bestellerprinzip für Immobilienmaklerprovisionen" (15.11.2017)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Beringer Marcus (überreicht als 110/BI, XXV. GP) |
24.10.2016 |
18.1.2017 22.3.2017 |
BMJ (6.2.2017) BMWFW (20.2.2017) BMASK (13.3.2017) Verband der Immobilienwirtschaft (15.3.2017) |
24.10.2016 - 22.3.2017
544
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Zuweisung Bautenausschuss |
Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
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15.11.2017 - 27.2.2018
65 |
Zuweisung Ausschuss für Bauten und Wohnen |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Derzeit können ImmobilienmaklerInnen bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit sowohl vom Wohnungsanbieter als auch vom Wohnungssuchenden eine Provision verlangen, heißt es in einer Bürgerinitiative. Laut Maklergesetz müssen sie "die Interessen beider Auftraggeber redlich und sorgfältig wahren." Dies geschehe jedoch in der Praxis kaum und scheitere schon an den grundsätzlich verschiedenen Interessen der beiden. Auch werde die Informationspflicht gegenüber den Wohnungssuchenden nicht immer eingehalten. Überdies beschränke sich die Leistung der MaklerInnen für die Wohnungssuchenden im Normalfall auf Besichtigungstermine und die Vertragsabwicklung. Die EinbringerInnen setzen sich daher für die Umsetzung des Bestellerprinzips in diesem Bereich ein: Derjenige, der einen Immobilienmakler beauftragt, soll auch für dessen Leistungen bezahlen. Wohnungssuchende sollen also nur noch dann eine Provision entrichten müssen, wenn sie aktiv den Makler mit der Suche beauftragen.
Beschluss XXV. GP:
In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, T/dagegen: G) beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 110 dem Bautenausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 26 dem Ausschuss für Bauten und Wohnen des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 27 betr. "die ökologische Ausrichtung und die soziale Absicherung der Energiewende in Österreich. Zum Wohlergehen der Menschen und zur Schonung von Lebensräumen und Natur" (15.11.2017)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Ing. Schmuder-mayer Alfred (überreicht als 111/BI, XXV. GP) |
25.11.2016 |
18.1.2017 22.3.2017 13.6.2017 |
BMLFUW (16.2.2017) BMASK (9.3.2017) BMWFW (16.3.2017) Dachverband erneuerbare Energie Österreich (2.6.2017) |
25.11.2016 - 14.11.2017
277 |
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Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
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15.11.2017 - 27.2.2018
15 |
Zuweisung Umwelt-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Der Nationalrat wird im Rahmen dieser Bürgerinitiative ersucht, die bisher sehr erfolgreiche Klima- und Energiepolitik unter vermehrter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte fortzusetzen. Zu diesem Zweck wurde ein umfangreicher Forderungskatalog erstellt. Generell sind die UnterstützerInnen überzeugt davon, dass zur Erreichung der Ziele eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz erforderlich ist. Dies könne durch eine gerechte Verteilung der Lasten der Klimapolitik und durch eine verbesserte Gewährleistung der BürgerInnenrechte in den Genehmigungsverfahren erreicht werden. Bei der Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energien sollte zudem vermehrt auf den nachzuweisenden Beitrag zur Vermeidung von Treibhausgasen und die Verwertbarkeit der erzeugten Energie abgestellt werden. Der im internationalen Vergleich bereits sehr hohe Anteil erneuerbarer Energiequellen an der Versorgung Österreichs erlaube auch eine stärkere Rücksichtnahme auf Mensch, Natur und Landschaft.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 27 dem Umweltausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 29 betr. "Chancengleichheit gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem" (15.11.2017)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Resl Patricia (überreicht als 113/BI, XXV. GP) |
2.2.2017 |
22.3.2017 13.6.2017 |
BMB (19.5.2017) Plattform Integration und Gebärdensprache (1.8.2017) |
2.2. - 14.11.2017
435 |
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Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
21.12.2017 |
27.2.2018 |
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15.11.2017 - 27.2.2018
7 |
Zuweisung Unterrichts-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Trotz verfassungsrechtlicher Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) werden die sozialen, sprachlichen und kulturellen Bedürfnisse gehörloser Schulkinder noch immer zu wenig berücksichtigt, macht eine Bürgerinitiative geltend. Auch beim Zugang zur Berufsausbildung seien gehörlose Personen mit vielen Hindernissen konfrontiert. Dies gelte insbesondere für die Ausbildung zur Kindergartenpädagogin bzw. –pädagogen, da das Kriterium der "musikalischen Bildbarkeit" verlangt werde. Derzeit sei österreichweit nur eine einzige schwerhörige Kindergartenpädagogin, die sowohl Deutsch als auch ÖGS beherrscht, beruflich tätig. Es müsse endlich Schluss mit den zahlreichen Barrieren sein, fordern die EinbringerInnen, die zudem auf die Umsetzung von bilingualen Bildungsplänen sowie eine regelmäßige Veröffentlichung von statistischen Daten, Indikatoren und Analysen bezüglich der ÖGS im Bildungssystem drängen.
Beschluss XXVI. GP:
In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 29 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
III. Ausschussantrag
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 19, 21, 23 und 24, 26 bis 29 sowie 31 und 32 zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2018 02 27
Ing. Manfred Hofinger Michael Bernhard
Berichterstatter Obmann