235 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 183/A der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird
Die Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 21. März 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Bundesverfassung ist in Bezug auf Staatszielbestimmungen sparsam gestaltet und stellt in ihrer Grundkonzeption eine ‚Spielregelverfassung‘ dar. Rund um die aktuelle Diskussion, das von der Bundesregierung angestrebte Staatsziel ‚Wirtschaftswachstum‘ betreffend, wird jedoch klar, dass zunehmend von der politisch-inhaltlichen Neutralität des Grundgesetzes abgegangen wird. Dem Vernehmen nach soll die Verfassung durch vermehrte Aufnahme von Zielbestimmungen die Funktion eines gesamtgesellschaftlichen Orientierungsrahmens übernehmen und damit auch inhaltliche Leitlinien und Rahmenbedingungen vermehrt zur Verfügung stellen.
Wesentlich in diesem Zusammenhang ist auf eine Ausgewogenheit der Zieldimensionen zu achten und ‚Soziale Gerechtigkeit‘ als grundlegende Bedingung eines funktionierenden, verbindenden und ausgleichenden Staatswesens zu verankern.
Nur wenn alle Bevölkerungsschichten sich sicher sein können, entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten in gleichem Ausmaß zum gemeinsamen Staatswesen beizutragen und in umgekehrter Weise in ebenso gleichem Ausmaß und entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse am Wohle des gemeinsamen Staates teilzuhaben, kann sozialer Friede als unverzichtbare Basis eines guten Lebens aller sichergestellt werden.
Maßnahmen wie das angesprochene Staatsziel ‚Wirtschaftswachstum‘ bergen in diesem Zusammenhang die Gefahr einseitiger Begünstigung bzw. Benachteiligungen. Dieser Gefahr soll mittels der Staatszielbestimmung ‚Sozialer Gerechtigkeit‘ entgegengewirkt werden.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 27. Juni 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA die Abgeordneten Dietmar Keck und Mag. Christian Ragger.
Auf Antrag des Abgeordneten Dietmar Keck beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig, dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Initiativantrages an den Verfassungsausschuss zu empfehlen.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Christian Ragger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2018 06 27
Mag. Christian Ragger Josef Muchitsch
Berichterstatter Obmann