Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Konsolidierung und Stärkung der Verbindungen zwischen der EU und Kuba in den Bereichen politischer Dialog, Zusammenarbeit und Handel

-       Unterstützung der Modernisierung der kubanischen Wirtschaft und Gesellschaft, wobei bilateral und in internationalen Foren im Hinblick auf die Stärkung von Menschenrechten und Demokratie, der nachhaltigen Entwicklung und die Bekämpfung von Diskriminierung zusammengearbeitet wird.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Schaffung einer Rechtsgrundlage für den umfassenden Ausbau der Beziehungen zu Kuba

Das Abkommen beruht auf drei Säulen:

 

- Politischer Dialog: betreffend eine Vielzahl von Politikbereichen, darunter Menschenrechte, Kleinwaffen und leichte Waffen, Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Terrorismus, schwere Verbrechen von internationalem Belang (unter anderem Fragen des Internationalen Strafgerichtshofs), einseitige Zwangsmaßnahmen (d. h. das US-Embargo), Bekämpfung von Produktion, Handel und Konsum illegaler Drogen, Bekämpfung von Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz, und nachhaltige Entwicklung;

- Zusammenarbeit und sektorpolitischer Dialog: In einem breiten Spektrum von Bereichen, unter anderem Politik und Recht (Staatsführung und Menschenrechte, Justiz, Sicherheit der Bürger und Migration) sowie soziale, ökologische, wirtschaftliche und entwicklungspolitische Fragen. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der regionalen (Lateinamerika und Karibik) Integration und Zusammenarbeit;

- Handel und handelspolitische Zusammenarbeit: In diesem Teil wird die konventionelle (WTO-bezogene) Grundlage für den Handel zwischen der EU und Kuba kodifiziert. Darüber hinaus enthält er Bestimmungen über Handelserleichterungen und Zusammenarbeit in Bereichen wie technische Handelshemmnisse und Normen im Hinblick auf bessere Aussichten für engere wirtschaftliche Beziehungen. Er enthält ferner eine Klausel zur geplanten künftigen Entwicklung eines stärkeren Rahmens für Investitionen.

 

Wesentliche Auswirkungen

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Pflege und Weiterentwicklung der bilateralen und multilateralen Beziehungen Österreichs, inkl. der Vertragsbeziehungen sowie Umsetzung europa-, außen-, wirtschafts- und sicherheitspolitischer Interessen, wie etwa durch die Durchführung regelmäßiger Treffen auf politischer und BeamtInnenebene" für das Wirkungsziel "Sicherstellung der außen-, sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt; weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den Internationalen Organisationen; umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern" der Untergliederung 12 Äußeres bei.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Aus europarechtlicher Sicht handelt es sich bei dem gegenständlichen Abkommen um ein „gemischtes Abkommen“. Die Konformität mit dem Unionsrecht ist gegeben. Das Abkommen ersetzt den Gemeinsamen Standpunkt der EU 96/697/GASP vom 2. Dezember 1996, welcher zuvor die Beziehungen zwischen der EU und Kuba bestimmte und welcher mit Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 6. Dezember 2016 mit Wirkung vom 12. Dezember 2016 aufgehoben wurde.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Vorhabensart:

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Pflege und Weiterentwicklung der bilateralen und multilateralen Beziehungen Österreichs, inkl. der Vertragsbeziehungen sowie Umsetzung europa-, außen-, wirtschafts- und sicherheitspolitischer Interessen, wie etwa durch die Durchführung regelmäßiger Treffen auf politischer und BeamtInnenenebene." für das Wirkungsziel "Sicherstellung der außen-, sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den Internationalen Organisationen. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern." der Untergliederung 12 Äußeres im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Der Rat hat am 10. Februar 2014 einen Beschluss zur Ermächtigung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Einleitung von Verhandlungen über das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba angenommen. Die Verhandlungen wurden am 29. April 2014 aufgenommen und nach sieben Verhandlungsrunden im März 2016 abgeschlossen. Das Abkommen wurde am 11. März 2016 in Havanna paraphiert. Zahlreiche Teile des Abkommens werden gemäß Artikel 86 Absatz 3 seit 1. November 2017 vorläufig angewandt.

 

Die Beziehungen zwischen der EU und Kuba werden derzeit vom Gemeinsamen Standpunkt der EU 96/697/GASP vom 2. Dezember 1996 bestimmt. Das Abkommen soll diesen ersetzen. Bei dem Abkommen handelt es sich um das erste bilaterale Abkommen zwischen der EU und Kuba.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne das Abkommen wären die angestrebte Vertiefung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Kuba sowie die Unterstützung der Modernisierung der kubanischen Wirtschaft und Gesellschaft nicht in vergleichbarer Form möglich. Die aufgrund des Abkommens zu erwartende neue Dynamik in den Beziehungen zwischen der EU und Kuba würde weitgehend ausbleiben.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Keine EU-Folgenabschätzung bekannt.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2023

Evaluierungsunterlagen und -methode: Evaluierungsunterlagen und -methode: Ein Gemeinsamer Rat überwacht die Verwirklichung der Ziele des Abkommens. Er tritt auf Ministerebene mindestens alle zwei Jahre zusammen. Der Gemeinsame Rat wird von einem Gemeinsamen Ausschuss auf Ebene hoher Beamter unterstützt, der einmal jährlich zur Gesamtüberprüfung der Durchführung des Abkommens zusammentritt.

 

Ziele

 

Ziel 1: Konsolidierung und Stärkung der Verbindungen zwischen der EU und Kuba in den Bereichen politischer Dialog, Zusammenarbeit und Handel

 

Beschreibung des Ziels:

U.a. bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau der Handels- und Investitionsströme zwischen der EU und Kuba.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Das Handelsvolumen zwischen Österreich und Kuba betrug im 1.HJ 2017 rd. € 10,6 Mio.. Österreichische Exporte € 8,91 Mio. (+55%), österreichische Importe € 1,69 Mio. (+38%).

Das Handelsvolumen der EU mit Kuba betrug 2017 rd. € 2,56 Mrd. (EU-Exporte € 2,09 Mrd. (+2,4%), EU-Importe € 471 Mio. (+12%).

Erhöhung des Handelsvolumens zwischen der EU/Österreich und Kuba

 

Ziel 2: Unterstützung der Modernisierung der kubanischen Wirtschaft und Gesellschaft, wobei bilateral und in internationalen Foren im Hinblick auf die Stärkung von Menschenrechten und Demokratie, der nachhaltigen Entwicklung und die Bekämpfung von Diskriminierung zusammengearbeitet wird.

 

Beschreibung des Ziels:

Stärkung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Kuba, u.a. durch die regelmäßige Abhaltung eines EU-Kuba Menschenrechtsdialogs

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Kuba hat die beiden großen Menschenrechtspakte – den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – am 28.2.2008 unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

Ratifikation des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte durch Kuba

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Schaffung einer Rechtsgrundlage für den umfassenden Ausbau der Beziehungen zu Kuba

Beschreibung der Maßnahme:

Das Abkommen sieht Maßnahmen zur Verbesserung des politischen Dialogs, der sektorialen Zusammenarbeit und des Handels zwischen der EU und Kuba vor.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ad-hoc Dialog und punktuelle Zusammenarbeit.

Zielzustand wäre eine sichtbare Intensivierung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit in den vom Abkommen erfassten Bereichen. Das Abkommen sieht eine Reihe von Konsultationsmechanismen und eine große Bandbreite von Sektoren vor, in denen die Zusammenarbeit verstärkt werden soll, u.a. Politik und Recht, soziale, ökologische, wirtschaftliche und entwicklungspolitische Fragen sowie Handel.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1359415764).