Vorblatt
Ziel(e)
- Erleichterung und Attraktivierung der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit dem Notar durch Nutzung sicherer technischer Kommunikationsmöglichkeiten
- Eindeutige gesetzliche Determinierung von Umfang und Reichweite der notariellen Pflichten bei der Unterschriftsbeglaubigung
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines elektronischen Notariatsakts unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit
- Durch verschiedene gesetzliche Präzisierungen werden Umfang und Reichweite der notariellen Pflichten bei der Unterschriftsbeglaubigung eindeutig klargestellt
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Auswirkungen auf Unternehmen:
Die mit dem Vorschlag verbundenen Erleichterungen beim Gründungsvorgang können mit ein Auslöser dafür sein, sich für eine Unternehmensgründung zu entscheiden und damit den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Hier werden nicht zuletzt die zeit- und kostenmäßigen Erleichterungen, die mit dem Wegfall der Notwendigkeit, sich gemeinsam zeitgleich vor einem Notar einzufinden, einen wichtigen Faktor darstellen.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das GmbH-Gesetz und die Notariatsordnung geändert werden (Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz – ENG)
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2018 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2019 |
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Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Problemanalyse
Problemdefinition
In Österreich werden jährlich ca. 10.000 Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegründet. Bei der Errichtung des in der Form eines Notariatsakts abzuschließenden Gesellschaftsvertrags solcher Gesellschaften müssen nach der aktuellen Rechtslage alle Parteien persönlich vor dem Notar anwesend sein. Dies ist für die Beteiligten oft mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden und verursacht immer wieder beträchtliche Kosten.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Bei einem Absehen von der Möglichkeit der "Digitalgründung" von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit dem Notar wäre in allen Fällen, in denen der GmbH-Gründungsvertrag notwendigerweise in Notariatsaktsfom abzuschließen ist, weiterhin die gleichzeitige persönliche Anwesenheit aller Parteien vor dem Notar erforderlich.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2023
Evaluierungsunterlagen und -methode: Eine interne Evaluierung des Vorhabens erscheint insbesondere anhand der Anzahl der Fälle an GmbH-Gründungen sinnvoll, bei denen von der Möglichkeit der "Digitalgründung" mit dem Notar Gebrauch gemacht wurde. Angesichts der zu erwartenden Anlaufzeit und der erst sukzessive ansteigenden Verbreitung entsprechend geeigneter elektronischer Signaturen erscheint dabei die Analyse im Jahr 2023 sinnvoll.
Ziele
Ziel 1: Erleichterung und Attraktivierung der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit dem Notar durch Nutzung sicherer technischer Kommunikationsmöglichkeiten
Beschreibung des Ziels:
Durch die – auch im Regierungsprogramm für die 26. Gesetzgebungsperiode vorgesehene – Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die "Digitalgründung von GmbH mit dem Notar" sollen GmbH-Gesellschaftsgründungen erleichtert und damit attraktiver gemacht werden, dies unter gleichzeitiger Beibehaltung und Gewährleistung des besonderen Schutzniveaus der Notariatsaktsform. Da die notariellen Formerfordernisse näher in der Notariatsordnung geregelt werden, sind auch die im Zusammenhang mit der Ermöglichung der "Digitalgründung" vorzunehmenden gesetzlichen Anpassungen primär im notariellen Berufsrecht zu treffen.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Aufgrund der bislang bestehenden Notwendigkeit der gleichzeitigen persönlichen Anwesenheit aller Parteien vor dem Notar gestalten sich gerade Gründungen von GmbH mit Personen aus verschiedenen (Bundes-)Ländern für die Beteiligten oft aufwändig und kostenintensiv, was die Beteiligten in einigen Fällen davon abhält, sich für die Rechtsform der GmbH bzw. überhaupt den Schritt in die Selbständigkeit zu entscheiden. |
Die Möglichkeit von "digitalen GmbH-Gründungen" mit dem Notar wird häufig in Anspruch genommen und damit ein wichtiger Impuls für Unternehmensneugründungen gesetzt. |
Ziel 2: Eindeutige gesetzliche Determinierung von Umfang und Reichweite der notariellen Pflichten bei der Unterschriftsbeglaubigung
Beschreibung des Ziels:
Gesetzliche Klarstellungen im Bereich der Unterschriftsbeglaubigung sollen die Rechtssicherheit sowohl bei Geschäften unter Privaten als auch im geschäftlichen Bereich erhöhen.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die vom Notar bei der Unterschriftsbeglaubigung einzuhaltenden Pflichten spiegeln sich in den in diesem Bereich bestehenden gesetzlichen Anforderungen nur unvollständig wider. |
Umfang und Reichweite der notariellen Pflichten bei der Unterschriftsbeglaubigung sind auch im Gesetz eindeutig klargestellt. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines elektronischen Notariatsakts unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit
Beschreibung der Maßnahme:
Bei nicht persönlich anwesenden Parteien soll durch die Nutzung entsprechend hochentwickelter und sicherer technischer Kommunikationsmöglichkeiten sowohl die Einhaltung der den Notar treffenden Identifizierungspflichten als auch die ihn gegenüber allen Parteien treffenden Belehrungs- und Beistandspflichten verlässlich ermöglicht und sichergestellt werden.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Bei Mehrpersonen-Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen alle Gesellschafter gleichzeitig persönlich vor dem Notar anwesend sein. |
Durch die Nutzung sicherer elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten kann der für die GmbH-Gründung notwendige Notariatsakt unabhängig vom aktuellen Aufenthaltsort der Beteiligten aufgenommen werden. |
Abschätzung der Auswirkungen
Unternehmen
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen.
Erläuterung
Die aktuell 506 Notarinnen und Notare müssen bereits derzeit über eine hochwertige technische Ausstattung in ihren Kanzleien verfügen, um etwa den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten oder die Speicherung von Urkunden im Urkundenarchiv des österreichischen Notariats sicherzustellen. Die mit der Eröffnung der Möglichkeit der "digitalen GmbH-Gründung" verbundenen notwendigen weiteren technischen Anschaffungen bzw. Verbesserungen sollten sich daher in überschaubaren kostenmäßigen Grenzen halten. Zudem ist das Anbieten dieser neuen Gründungsvariante (nur) nach Maßgabe der technischen Voraussetzungen vorgesehen, sodass die Notarinnen und Notare den Zeitpunkt entsprechender Finanzierungsentscheidungen nach der tatsächlichen Nachfrage in ihren Kanzleien ausrichten werden können.
Auswirkungen auf die Entscheidung zum Schritt in die Selbständigkeit
Die Möglichkeit der "Digitalgründung" von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit dem Notar kann aufgrund des damit einhergehenden Wegfalls der Notwendigkeit der gleichzeitigen persönlichen Anwesenheit sämtlicher Parteien vor dem Notar gerade bei nicht am gleichen Ort arbeitenden/lebenden Personen ein zusätzlicher Anreiz für den Entschluss zur Gesellschaftsgründung und damit die Entscheidung für die Selbstständigkeit sein. Die mit dem Vorschlag verbundenen Erleichterungen beim Abschluss eines GmbH-Gründungsvertrags in Notariatsaktsform können dabei potenziell bei allen der ca. 10.000 jährlichen GmbH-Gründungen zum Tragen kommen bzw. eine Rolle spielen. Eine verlässliche Abschätzung, wieviele Personen diese neue Möglichkeit schlussendlich tatsächlich nutzen werden, fällt aber gerade in der Anfangsphase schwer; dies hängt nicht zuletzt auch von der Verbreitung entsprechend geeigneter elektronischer Signaturen und deren Akzeptanz ab. In jedem Fall ist aber zu erwarten, dass angesichts der damit für die Beteiligten insgesamt verbundenen Erleichterungen von der neu geschaffenen Möglichkeit der „Digitalgründung“ sukzessive immer öfter Gebrauch gemacht werden wird.
Auswirkungen auf den Gründungsvorgang
Die Erleichterungen beim Gründungsvorgang betreffen unmittelbar die Parteien selbst, die sich nicht mehr gleichzeitig zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort (vor dem Notar) einfinden müssen. Damit entfallen in diesen Fällen der zusätzliche zeitliche und kostenmäßige Aufwand für An- und Abreise zum Termin beim Notar sowie allfällige Aufenthaltskosten.
Auswirkungen auf die Internationalisierung
Die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung durch bzw. unter Beteiligung ausländischer Gesellschafter wird durch die Möglichkeit der Digitalgründung doch erheblich erleichtert werden, was einen zusätzlichen Anreiz für Unternehmensgründungen bzw. die Errichtung von Niederlassungen in Österreich bedeuten kann.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Unternehmen |
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen |
Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 964183899).