259 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2017 (III-160 der Beilagen)

Der Rechnungshof hat dem Nationalrat am 29. Juni 2017 seinen Bericht über den Bundesrechnungsabschluss 2017 übermittelt.

Der BRA 2017 gliedert sich in drei Textteile sowie einen gedruckten Zahlenteil. Zusätzlich dazu erfolgt eine Veröffentlichung der Zahlenteile des Bundes (vollständig) sowie der einzelnen Untergliederungen auf der Homepage des RH (www.rechnungshof.gv.at). Ebenfalls auf der Homepage des RH werden die Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger veröffentlicht.

Der Textteil Band 1: Bund, Abschlussrechnungen, Voranschlagsvergleichsrechnungen, Anhänge und Erläuterungen enthält – entsprechend der im International Public Sector Accounting Standard (IPSAS) 1 „Darstellung der Rechnungsabschlüsse“ vorgesehenen Gliederung – die Abschlussrechnungen auf Bundesebene (konsolidierte Abschlussrechnungen: Vermögens-, Ergebnis- und Finanzierungsrechnung) und die Voranschlagsvergleichsrechnungen für den Finanzierungs- und Ergebnishaushalt. Dazu werden im Anhang die Erläuterungen der Positionen der Abschlussrechnungen und der Voranschlagsabweichungen dargestellt. Darüber hinaus umfasst dieser Band die Darstellung der Rücklagengebarung, der Mittelverwendungsüberschreitungen, der Staatsschuldengebarung und der Bundeshaftungen. Jeweils ein eigenes Kapitel ist der wirtschaftlichen Entwicklung und der gesamtgesellschaftlichen Betrachtung (Entwicklung der öffentlichen Finanzen laut Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), gesamtstaatliche Eckwerte der Haushaltsplanung, Bewertung der Einhaltung der EU-Vorgaben) sowie der mittelfristigen Haushaltsplanung gewidmet.

Der Textteil Band 2: Untergliederungen, Segmentberichterstattung einschließlich Ergebnisse der Prüfung gemäß § 9 RHG 1948 umfasst zwei Abschnitte.

Abschnitt A enthält ein eigenes Kapitel für jede Untergliederung mit einer kurzen Beschreibung der Gebarung, der konsolidierten Abschlussrechnungen und der Voranschlagsvergleichsrechnungen. Zudem werden bei jeder Untergliederung die zusammenfassenden Bemerkungen des Rechnungshofes zur Verrechnung ausgewiesen, im Anschluss daran findet sich jeweils der Bericht über die Prüfung gemäß § 9 RHG 1948.

Abschnitt B enthält jene Prüfungsfeststellungen, welche die Verrechnung aller Untergliederungen betreffen.

Im Textteil Band 3 enthält das Ergebnis der Sytemprüfung der Abschlussrechnungen des Bundes im Zuge der Prüfung der Jahresrechnungen des Bundes 2017 gemäß § 9 Abs. 1 RHG 1948.

Der gedruckte Zahlenteil umfasst die wichtigsten Überblickstabellen zu den Voranschlagsvergleichsrechnungen sowie zum Budgetvollzug. Überdies sind die konsolidierten Abschlussrechnungen sowie auszugsweise die Anhangsangaben gemäß Rechnungslegungs-verordnung 2013 i.d.g.F. (RLV 2013) enthalten. Im vollen Umfang ist der Zahlenteil des Bundes – wie oben ausgeführt – auf der Homepage des RH abrufbar (Bund, Untergliederungen und vom Bund verwaltete Rechtsträger).

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 13. September 2018 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneter Angela Baumgartner die Abgeordneten Erwin Angerer, Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Mag. Gerald Loacker, Ing. Markus Vogl und Eva Maria Holzleitner, BSc sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs und die Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des vom Rechnungshof vorgelegten Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2017 (III-160 der Beilagen) im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG in Form eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

 

Wien, 2018 09 13

                            Angela Baumgartner                                                        Dr. Angelika Winzig

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau